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PM: Beginn der Winterzeit: Auf was müssen Autofahrer achten? (Tipps vom VdTÜV e.V.)

Am Wochenende werden die Uhren auf Winterzeit umgestellt. Die Tage werden kürzer und die dunkle Jahreszeit beginnt. Autofahrer sollten zu dieser Zeit vor allem auf die Beleuchtung und Winterreifen achten, um sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) gibt Tipps.

- Sonntag wird auf Winterzeit umgestellt
- Ohne Winterreifen Bußgeld bis zu 100 Euro
- Jeder 10. ältere Gebrauchtwagen in Deutschland hat Lichtmängel

Lichtmängel vermeiden

"Licht ist besonders wichtig für die Verkehrssicherheit und für eine gute Sicht bei Dunkelheit. Allerdings ist die Beleuchtung häufig eine Schwachstelle bei Gebrauchtwagen", sagt Joachim Bühler, Geschäftsführer beim VdTÜV. Durchgängig durch alle Altersklassen und Hersteller stellt der TÜV bei der Hauptuntersuchung besonders oft Mängel an der Beleuchtung fest. Jeder Zehnte unter den 11-jährigen Gebrauchtwagen weist Lichtmängel auf. Bei den 3-jährigen Fahrzeugen sind es dagegen 1,6 Prozent.[1]

"Fahrzeughalter mit älteren Fahrzeugen sollten besonders achtsam sein und die Lichter am Auto regelmäßig prüfen", empfiehlt Bühler. "Sehen und gesehen werden tragen ganz entscheidend zur Verkehrssicherheit bei", so Bühler weiter. "Bei älteren Fabrikaten kann der Autofahrer defekte Leuchtmittel in der Regel mit wenigen Handgriffen selbst kostengünstig reparieren. An modernen Fahrzeugen ist es für den Laien allerdings kaum mehr möglich, die korrekte Einstellung von Abblend- oder Fernlicht zu kontrollieren. Bei Zweifeln, kann sich der Autofahrer Rat beim TÜV einholen. Empfehlenswert ist es, die korrekte Lichteinstellung mindestens einmal im Jahr überprüfen zu lassen."

Winterreifen aufziehen

Schneefall und Glatteis kommen im Herbst oft unerwartet. Wer rechtzeitig die Winterreifen aufzieht, ist beim ersten Wetterumschwung auf der sicheren Seite. Denn die Wartezeiten bei Händlern und Werkstätten bei Wintereinbruch sind oft sehr lang.

Eine gesetzliche Regelung für einen bestimmten Zeitpunkt, wann Winterreifen benutzt werden müssen, gibt es nicht. Pflicht sind Winterreifen nur bei schlechten Straßenverhältnissen, etwa Schneematsch, Eis oder Glatteis. Dennoch empfiehlt der VdTÜV nach der sogenannten O-bis-O-Regel, das Fahrzeug vom Monat Oktober bis zum Wochenende nach Ostern mit Winterreifen auszustatten. "Aus fachlicher Sicht sollte bei Winterreifen die Profiltiefe mindestens vier Millimeter betragen. Ob die Mindestprofiltiefe stimmt, kann mit einer 1-Euro-Münze mit einem 3 Millimeter Rand ungefähr bemessen werden, die in das Profil gesteckt wird", rät Bühler.

Auch wer nicht bei Schnee und Eis Auto fährt, sollte im Winter auf Winterreifen oder zumindest Allwetterreifen setzen, denn die Gummimischung von Sommerreifen ist nicht für kalte Temperaturen ausgelegt. Sommerreifen weisen im Winter erheblich schlechtere Fahreigenschaften als Winterreifen auf. Damit erhöht sich das Sicherheitsrisiko für den Autofahrer selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Zudem kommt hinzu, dass Fahren auf verschneiter oder vereister Straße mit Sommerreifen zu einem Bußgeld von 60 Euro führen kann sowie einem Punkt in Flensburg. Wenn zudem andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet werden sind 100 Euro fällig.

[1] Mängelzahlen (Beleuchtung hinten) aus dem TÜV Report AutoBild 2017

Geraldine Salborn
VdTÜV Verband der TÜV e.V.
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