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Pressemitteilung TÜV-Verband: Tipps für sichere Weihnachtsgeschenke

Puppen oder Puzzle, Roller oder Rollschuhe, Konsole oder Karaoke: Verbraucher sollten bei der Auswahl von Weihnachtsgeschenken für Kinder auf die Sicherheit der Produkte achten. Denn viele Spielsachen und Artikel des Kinder- und Babybedarfs weisen gesundheitliche Risiken auf. Das zeigen die Erhebungen des EU-Warnsystems Rapex, bei dem Hersteller und nationale Aufsichtsbehörden gefährliche Produkte melden können. Im Jahr 2017 sind 694 gesundheitsgefährdende Spielzeuge sowie Kinder- und Babyprodukte in der EU gemeldet worden.

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TÜV-Verband: Tipps für sichere Weihnachtsgeschenke

+++ Gesundheitliche Risiken bei vielen Spielsachen +++ TÜV-Verband fordert unabhängige Spielzeugprüfung +++ Tipps für sichere Weihnachtsgeschenke

Puppen oder Puzzle, Roller oder Rollschuhe, Konsole oder Karaoke: Verbraucher sollten bei der Auswahl von Weihnachtsgeschenken für Kinder auf die Sicherheit der Produkte achten. Denn viele Spielsachen und Artikel des Kinder- und Babybedarfs weisen gesundheitliche Risiken auf. Das zeigen die Erhebungen des EU-Warnsystems Rapex, bei dem Hersteller und nationale Aufsichtsbehörden gefährliche Produkte melden können. Im Jahr 2017 sind 694 gesundheitsgefährdende Spielzeuge sowie Kinder- und Babyprodukte in der EU gemeldet worden. Besonders häufig sind diese Artikel chemisch belastet oder es besteht das Risiko, dass Kinder etwas verschlucken. Weitere Gefahren sind Verletzungen wie Schnitte oder Quetschungen, Hörschäden oder Strangulation. Mit einem Anteil von 83 Prozent kamen die meisten beanstandeten Produkte aus China. "Die freiwilligen Meldungen gefährlicher Spielzeuge und Kinderprodukte bei der EU sind nur die Spitze des Eisbergs", sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV). "Eltern, Verwandte und Freunde sollten bei der Auswahl von Geschenken genau hinschauen, ob Gefahren für Kinder bestehen."

In Deutschland und in der gesamten EU werden Spielsachen bisher nur freiwillig von neutraler Seite auf ihre Sicherheit überprüft. Eine verpflichtende Prüfung durch unabhängige Stellen wie etwa bei der Markteinführung von Medizinprodukten gibt es für Spielzeug nicht. Deshalb fordert der TÜV-Verband schon lange eine Anpassung der entsprechenden Regelungen in der EU. "In anderen Ländern wie den USA ist eine unabhängige Drittprüfung von Spielzeug selbstverständlich", sagte Bühler. "Deutschland sollte sich in der EU für eine entsprechende Überarbeitung der seit 2011 geltenden Spielzeugrichtlinie einsetzen." Dabei müssten auch verstärkt Gefahren für IT-Sicherheit und Datenschutz bei elektronischen und digitalen Spielzeugen berücksichtigt werden, die mit dem Internet verbunden sind.

Verbraucher sollten beim Kauf von Spielzeug und anderen Kinderprodukten folgende Hinweise berücksichtigen:

Prüfzeichen beachten

Prüfzeichen wie das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit geben Verbrauchern Orientierung. Unabhängige Stellen wie die TÜV-Unternehmen prüfen die Produkte auf alle sicherheitsrelevanten Probleme, die bei der Benutzung vorkommen können und vergeben das GS-Zeichen. Es ist ein freiwilliges Prüfzeichen, das gesetzlich geschützt ist. Es muss immer zusammen mit dem prüfenden Institut auf dem Produkt abgebildet werden.

Riechtest machen

Einfach, aber effektiv: der Riechtest. Riechen Artikel stark chemisch oder nach Duftstoffen, kann das ein Hinweis auf Schadstoffe oder Weichmacher sein. Lackiertes Spielzeug, das mit der Haut oder dem Mund in Berührung kommen kann, sollte grundsätzlich speichel- und schweißfest sein. Möglichst auf Produkte zurückgreifen, die von unabhängigen Prüfstellen untersucht wurden. Bei diesen Untersuchungen fallen beispielsweise auch verbotene Schwermetalle in Lacken auf.

Elektronik prüfen

Das Batteriefach sollte sich nur mit Werkzeug öffnen lassen. Es verhindert, dass Kinder nicht mit Säure oder Schwermetallen in Berührung kommen oder Kleinteile verschlucken. Aber auch Ladegeräte, Akkus, Fernbedienungen oder Verkabelungen sollten von unabhängiger Seite überprüft sein. Hierzu werden spezielle Tests an den Spielzeugen durchgeführt, beispielsweise die elektromagnetische Verträglichkeit, Schutz vor Überhitzung und Stromschlag oder der Einsatz im Freien bei Regen und Schmutz.

Auf Ecken und Kanten achten

Bitten Sie das Verkaufspersonal die Umverpackung zu öffnen, um das Produkt in die Hand nehmen zu können. Wenn Sie das Spielzeug nicht anfassen oder daran riechen dürfen, kaufen Sie es im Zweifel nicht. Achten Sie besonders auf Produkte, die auch für Kinder bis zu drei Jahren vorgesehen sind und entsprechend gekennzeichnet sind.

Kuscheltiere zuerst waschen

Wer wirklich sichergehen möchte, sollte Plüschtiere aus Gründen der Hygiene vor dem ersten Gebrauch einmal nach den Herstellerangaben waschen. Insbesondere, wenn dies in der Bedienungsanleitung empfohlen wird. Stoffpuppen oder Plüschtiere aber gut trocknen lassen, damit sich keine Schimmelpilze bilden.

Hörtest

Spielzeuge, die Geräusche und Töne erzeugen, sind bei Kindern beliebt. Doch sie dürfen nicht zu laut sein, um das Gehör der Kinder nicht zu schädigen. Testen Sie die Lautstärke, indem Sie sich das Produkt selbst ein paar Sekunden ans Ohr halten.

Hinweise müssen sichtbar sein

Das Produkt muss im Reklamationsfall über Angaben zum Importeur und Hersteller verfügen. Auch Bedienungs- und Warnhinweise müssen in deutscher Sprache dem Produkt beigefügt sein und die CE-Kennzeichnung erkennbar sein.

Datenschutz bei smarten Spielsachen beachten

Puppen, die mit einer Cloud verbunden sind oder Spielekonsolen mit Netzanschluss werden als Weihnachtsgeschenk immer beliebter. Hier ist es wichtig, dass Eltern Datenschutzeinstellungen für ihre Kinder vornehmen können und dass die Spielzeuge den gesetzlichen Datenschutzvorgaben folgen. Entsprechende Siegel geben hier Orientierung für den Verbraucher.

Nur bei sicheren Online-Plattformen bestellen

Weihnachtsgeschenke sollten Sie online nur bei sicheren Quellen beziehen. Wenn Angaben auf der Internetseite zu Ansprechpartnern, dem Sitz des Anbieters oder der Fertigungsstätte des Produktes fehlen, bestellen Sie es nicht. Auch hier bieten Prüfzeichen für Verkaufsplattformen Verbrauchern eine Orientierung.

Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
T +49 30 760095-320 
presse@vdtuev.de 
www.vdtuev.de
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