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VdTÜV-Pressemitteilung: Neuerungen für mehr Sicherheit und Umweltschutz im Jahr 2019

Auch im Jahr 2019 gibt es in den Bereichen Fahrzeug und Mobilität eine Reihe von Neuerungen. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und Verbraucher ändert.

Gerne senden wir Ihnen unsere aktuelle Pressemitteilung zu.

Neuerungen für mehr Sicherheit und Umweltschutz im Jahr 2019

+++ Niedrigere Grenzwerte bei der Abgasuntersuchung +++ Warntöne werden bei neuen Elektrofahrzeugen Pflicht +++ Besserer Brandschutz für Busse

Auch im Jahr 2019 gibt es in den Bereichen Fahrzeug und Mobilität eine Reihe von Neuerungen. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und Verbraucher ändert:

Strengere Grenzwerte bei der Abgasuntersuchung

Nach der Wiedereinführung der Abgasmessung am Auspuff im Rahmen der Hauptuntersuchung im Jahr 2018, der so genannten Endrohrmessung, werden jetzt auch strengere Grenzwerte für die Emissionen eingeführt. Ab 1. Januar 2019 gelten für die Abgasuntersuchung sowohl bei Dieselfahrzeugen als auch bei Benzinern niedrigere Grenzwerte: maximal 0,25m-1 bei Dieseln und 0,1 Volumenprozent CO bei Benzinern. Neben Pkw fallen auch Nutzfahrzeuge unter die Neuregelung. Für die Durchführung der Messungen im Rahmen der Abgasuntersuchung werden auch höhere Anforderungen an die Messgeräte gestellt.

Akustisches Warnsignal bei neuen Elektrofahrzeugen

Der Einbau eines akustischen Warnsignals mit dem Namen AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) wird ab 1. Juli 2019 bei neu zugelassenen Elektrofahrzeugtypen Pflicht. Die Geräusche sollen Radfahrer, Fußgänger und Menschen mit Sehbehinderung auf die sehr leisen Elektrofahrzeuge aufmerksam machen. Die akustische Warneinrichtung muss beim Anfahren bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren einen Ton mit mindestens 56 dB(A) bis maximal 75 dB(A) erzeugen. Ab Sommer 2021 gelten die Vorschriften dann für alle neu in den Verkehr gebrachten rein batterieelektrischen Autos, Plug-in Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge - inklusive Nutzfahrzeugen und Bussen.

Verpflichtende RDE-Messung bei der Typgenehmigung

Die Abkürzung RDE steht für "Real Driving Emissions". Beim RDE-Test werden die Emissionswerte von Fahrzeugen im realen Alltagsverkehr ermittelt, indem am Heck ein mobiles Messgerät angebracht wird. Im Gegensatz zu einem Test auf einem so genannten Rollenprüfstand werden dabei auch äußere Einflüsse wie Wetter, Steigungen oder Verkehrsaufkommen sowie das Fahrverhalten berücksichtigt. Der RDE-Test ist für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen bereits seit dem 1. September 2017 als Testverfahren zugelassen. Ab dem 1. September 2019 ist er für alle neuen Fahrzeuge verpflichtend, sowohl für Benziner als auch für Diesel.

Besserer Brandschutz in Bussen

Ab dem 10. Juni 2019 gelten für die Erstzulassung von Omnibussen neue Ausstattungsvorschriften. Ziel ist es, den Brandschutz für die Fahrgäste zu verbessern. Wichtigste Neuerung ist der verpflichtende Einbau eines Löschsystems im Motorraum von Neufahrzeugen. Zudem müssen die Dachluken als möglicher Fluchtweg vergrößert sowie die Notbeleuchtung und die Kennzeichnung der Notausstiege verbessert werden.

Neue Regeln für Gefahrguttransporte auf Straße und Schiene

Ab 1. Januar 2019 gelten einige neue Vorschriften für Gefahrguttransporte auf Straßen (ADR) und Schienen (RID). Die Übergangsfrist läuft allerdings noch bis 30. Juni 2019. Die Neuerungen betreffen beispielsweise den Transport von beschädigten oder defekten Lithium-Batterien, die Einführung von neuen Gefahrgut-Nummern für "Gefahrstoffe" in Gegenständen und Geräten sowie Vereinfachungen bei der Kategorisierung "ätzender Stoffe" durch Anwendung des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS/CLP).

Erstzulassung und Ummeldung per iKfz

Die digitale Kfz-Zulassungsstelle soll endlich Realität werden. Bisher können Fahrzeughalter über die Portale der Kommunen ihren Wagen nur außer Betrieb nehmen lassen und im selben Zulassungsbezirk wieder zulassen. Künftig sollen Autobesitzer neue und gebrauchte Fahrzeuge online auch anmelden und ummelden, bei einem Umzug die Adresse ändern oder bei einem Halterwechsel die Kennzeichenmitnahme beantragen können. Voraussetzung ist allerdings, dass die Fahrzeuge über die seit 2015 ausgegebenen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit Sicherheitscode verfügen. Für die Identifikation im Internet ist ein neuer Personalausweis (nPA) mit aktivierter Online-Funktion und Lesegerät notwendig. Die Einführung der neuen Online-Services ist für das Jahr 2019 angekündigt, einen genauen Termin gibt es aber noch nicht.

Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
T +49 30 760095-320 
presse@vdtuev.de 
www.vdtuev.de
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