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Sicherheitsprüfungen: Neuerungen im Jahr 2021

Berlin (ots)

+++ Im Jahr 2021 treten im Prüf- und Zertifizierungswesen wieder zahlreiche Neuerungen in Kraft. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und Verbraucher:innen ändert +++

Mobilität

Änderungen bei der praktischen Führerscheinprüfung

Ab 1. Januar 2021 werden zahlreiche Verbesserungen bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung in die Praxis umgesetzt. Die Aufgaben für sichereres Fahren werden erweitert und bundesweit vereinheitlicht sowie feste Bewertungskriterien für die Prüfung eingeführt. Die Prüfer:innen fertigen während der Prüfungsfahrt ein elektronisches Protokoll an, in dem die Leistungen der Fahrschüler:innen bewertet werden. Am Ende jeder Prüfung findet ein ausführliches Feedbackgespräch statt, in dem die Bewerber:innen auf ihre Stärken und Schwächen hingewiesen werden. Die Prüfung selbst wird um zehn Minuten verlängert. Die "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" (OPFEP) gilt für alle Führerscheinklassen. Weitere Informationen zur OPFEP unter: https://ots.de/xDbN0d

Führerscheinerwerb mit Automatikwagen

Ab 1. April 2021 können Fahrschüler:innen ihre praktische Führerscheinprüfung auch mit einem Automatikwagen absolvieren und damit ihre Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben. Der Führerschein ist für Automatik- und Schaltwagen gültig. Voraussetzung ist allerdings, dass auch Fahrstunden mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert worden sind. Erforderlich sind mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten und eine abschließende 15-minütige Testfahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Auf diese Weise soll die Ausbildung auf Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und sicherheitsrelevanten Fahrerassistenzsystemen gefördert werden.

Datenerhebung in allen Neufahrzeugen Pflicht

Ab 1. Januar 2021 müssen alle in der EU neu zugelassenen Fahrzeuge gemäß der Abgasnorm EU6 AP bestimmte Daten im laufenden Fahrbetrieb speichern. Dazu gehören die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die Fahrgeschwindigkeit, die zurückgelegte Gesamtfahrstrecke sowie der Kraftstoff- und Stromverbrauch. Mit dem "On Board Fuel Consumption Monitoring" soll unter anderem ermittelt werden, ob Hybrid-Fahrzeuge überwiegend als Stromer oder als Verbrenner genutzt werden. Nur mit einem hohen Elektroanteil wären Hybride klimafreundlicher als herkömmliche Verbrenner. Die Daten können über die OBD-Schnittstelle gemäß ISO 15031 zum Beispiel im Rahmen der Hauptuntersuchung ausgelesen werden. Die Regelung galt bereits seit Januar 2020 für neu in der EU zugelassene (homologierte) Fahrzeugtypen.

Die neuen HU-Plaketten sind Rosa und Grün

Im Jahr 2021 müssen alle Fahrzeuge mit einer gelben Plakette zur Hauptuntersuchung (HU). Die TÜV-Prüfstellen bleiben auch während des aktuellen Lockdowns geöffnet, um die Verkehrssicherheit jederzeit gewährleisten zu können. In den Prüfstellen sind bereits im Zuge des ersten Lockdowns umfangreiche Maßnahmen für Hygiene und Infektionsschutz umgesetzt worden. Wer die Fristen für die Vorführung seines Fahrzeugs bei der HU überzieht, dem droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld. Gebrauchtwagen erhalten bei bestandener HU eine rosa Plakette und müssen im Jahr 2023 wieder zum TÜV. Neu zugelassene Fahrzeuge bekommen eine grüne Plakette und müssen erst im Jahr 2024 zur ersten HU.

Anlagen

Mehr Sicherheit bei Aufzügen

Ab dem 1. Januar 2021 müssen alle Aufzüge in Deutschland mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein, über das ein Notdienst ständig erreichbar ist. Ende 2020 läuft die fünf Jahre dauernde Übergangsfrist für die Nachrüstung der Anlagen ab. Nach Schätzung des TÜV-Verbands sind aktuell bis zu 20 Prozent aller Aufzugsanlagen noch nicht ausreichend ausgestattet. Das entspricht rund 120.000 Aufzügen. Nicht konforme Anlagen werden bei der nächsten, jährlich stattfindenden Aufzugsprüfung erfasst. Die Betreiber müssen dann unverzüglich nachbessern. Wird der Mangel nicht behoben, informieren die Prüfer:innen die zuständige Aufsichtsbehörde vor Ort, die über eine Stilllegung der Aufzugsanlage entscheidet.

Medizinprodukte

Verschobene Medizinprodukte-Verordnung tritt in Kraft

Der Geltungsbeginn der neuen Medizinprodukte-Verordnung (MDR) wurde um ein Jahr auf den 26. Mai 2021 verschoben, um während der Corona-Pandemie die Versorgung mit Medizinprodukten in der EU nicht zu gefährden. Mit der MDR werden die rechtlichen Regularien verschärft und europaweit vereinheitlicht, um Patient:innen besser zu schützen. Alle neuen und viele bereits auf dem Markt befindlichen Medizinprodukte müssen die neuen Anforderungen erfüllen. Wesentliche Neuerungen sind unter anderem strengere Regelungen für die Benennung und Überwachung der Benannten Stellen, eine Verschärfung der Bestimmungen über die behördliche Marktüberwachung, eine bessere Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, eine Verpflichtung der Hersteller zur Lieferung eines Implantatpasses oder klarere und schärfere Vorschriften für die klinische Bewertung von Medizinprodukten.

Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu schaffen.

Pressekontakt:

Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
T 030 760095-320, E presse@vdtuev.de
www.vdtuev.de | www.twitter.com/vdtuev_news

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