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Saisonstart: Tipps für sicheres Fahren mit Karussell, Achterbahn und Co.

Berlin (ots)

Zum Start der Volksfest- und Freizeitparksaison: Trotz hoher Sicherheitsstandards bergen Fahrgeschäfte gewisse Risiken. Besucher:innen sollten Nutzungshinweise und Vorschriften beachten. TÜV-Verband gibt Tipps für ein sicheres Fahrvergnügen und fordert weitere Verbesserung der Sicherheit von Fliegenden Bauten und Fahrgeschäften in Freizeitparks.

Am vergangenen Wochenende hat in ganz Deutschland die Freizeitparksaison begonnen. Auch die ersten Volksfeste wie das Berliner Frühlingsfest öffnen pünktlich zum Osterfest ihre Tore. Neben Bratwurst und Zuckerwatte locken auch zahlreiche Fahrgeschäfte wie Riesenräder, Luftschaukeln oder Achterbahnen die Besucher:innen an. "Fahrgeschäfte müssen enormen dynamischen Belastungen standhalten und gleichzeitig höchste Sicherheitsstandards erfüllen", sagt André Siegl, zuständig für Fliegende Bauten beim TÜV-Verband. "Aber auch die Fahrgäste können etwas zu ihrer Sicherheit beitragen, indem sie die Betriebs- und Nutzungsvorschriften beachten." Der TÜV-Verband erklärt, was Adrenalinjunkies tun können, um ihr Fahrvergnügen sicherer zu machen.

Sicherheitstipps für Fahrgäste

Ob Freizeitpark oder Kirmes - die folgenden Tipps sollten Fahrgäste für ein sicheres Vergnügen beachten:

  • Nutzungsbedingungen: Einige Fahrgeschäfte erreichen hohe Geschwindigkeiten und Fliehkräfte. Besucher:innen sollten die Regeln und Beschränkungen bezüglich Alter und Körpergröße beachten. Entsprechende Schilder und Hinweise sollten vor der Fahrt aufmerksam gelesen werden.
  • Regelungen für Kinder: Kinder dürfen bestimmte Fahrgeschäfte in der Regel nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen. Bei schnellfahrenden Rundfahrgeschäften, wie zum Beispiel Karussells, sollten Kinder wegen der auftretenden Fliehkräfte auf den inneren Plätzen sitzen.
  • Besucher:innen sollten vor dem Start sicherstellen, dass das Personal den Sitz von Rückhaltesystemen, wie Gurten und Bügeln gründlich kontrolliert. Im Zweifelsfall sollte nachgefragt werden, ob Gurt oder Bügel wirklich verriegelt ist und eng am Körper anliegt.
  • Den Hinweisen und Signalen des Personals ist grundsätzlich immer Folge zu leisten.
  • Die eigenen Grenzen kennen: Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Schwangere sollten Fahrgeschäfte meiden, bei denen starke Kräfte auf den Körper einwirken.
  • Nach dem Konsum von Alkohol, bewusstseinsverändernden Medikamenten oder anderen Substanzen ist von Fahrten mit Fahrgeschäften abzusehen.
  • Besucher:innen sollten in der vorgesehen Position sitzen oder stehen bleiben, bis das Fahrgeschäft stillsteht.
  • Im Notfall: Ruhe bewahren und auf die Ansagen des Personals warten. Auf keinen Fall sollten Besucher:innen das Fahrgeschäft auf eigene Faust verlassen.

Hohes Sicherheitsniveau von Fliegenden Bauten in Deutschland

Fliegende Bauten sind temporäre Anlagen auf Volksfesten, die aufgebaut und nach dem Ende der Veranstaltung wieder vollständig abgebaut werden. Dazu zählen zum Beispiel auch Fahrgeschäfte wie Achterbahnen, Karussells oder Riesenräder. Durch den häufigen Auf- und Abbau sind Fliegende Bauten besonders mangelanfällig. Deshalb muss nach jedem Aufbau der Anlage eine so genannte Gebrauchsabnahme vor Ort erfolgen. Die Gebrauchsabnahme wird von der zuständigen Bauaufsicht oder in deren Auftrag von Prüfämtern oder anerkannten Prüfstellen wie zum Beispiel den TÜV durchgeführt. Siegl: "Das Sicherheitsniveau von Fahrgeschäften in Deutschland ist im internationalen Vergleich grundsätzlich hoch und gilt als vorbildlich."

Unterschiede zwischen den Prüfungen im Freizeitpark und auf dem Volksfest

Für Fliegende Bauten sind die technischen Anforderungen in der Norm DIN EN 13814 geregelt. Diese schreibt zum Beispiel vor, wie die Kirmesbesucher:innen während der Fahrt durch Rückhaltesysteme gesichert werden müssen und wie technische Fehler beim Schließen von Sicherheitsbügeln verhindert werden können. "Eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung der DIN EN 13814 besteht für die Betreiber von Freizeitparks anders als bei Jahrmärkten jedoch nicht", sagt Siegl. "Die Fahrgeschäfte in den meisten Freizeitparks werden aber in bestimmten Zeitabständen, zum Beispiel einmal jährlich, auf ihren sicheren technischen Zustand überprüft. Eine von der Norm vorgesehene Nachrüstung bestimmter Sicherheitsanforderungen ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben." Das bedeutet, dass einmal baurechtlich genehmigte Fahrgeschäfte in Freizeitparks grundsätzlich dauerhaft genehmigt sind, diese aber als Sonderbauten mit bestimmten Prüffristen belegt sind. Bei gravierenden Sicherheitsbedenken oder nach schwerwiegenden Vorfällen mit anschließender vorübergehender Sperrung des Fahrgeschäftes kann eine Nachrüstung an den aktuellen Stand der Technik gefordert werden.

Sicherheit von Fliegenden Bauten und Fahrgeschäften in Freizeitparks weiter verbessern

Trotz des insgesamt hohen Sicherheitsniveaus von Fahrgeschäften in Deutschland kam es in den vergangenen Jahren zu einigen schweren Unfällen, die vor allem auf Fehlern bei der Anwendung von Bedienungs-, Betriebs- oder Benutzungsvorschriften zurückzuführen sind. Deshalb sollte das Sicherheitsniveau von Fahrgeschäften auf Volksfesten und in Freizeitparks weiter erhöht werden. Der TÜV-Verband fordert daher,

  • dass die Qualifizierung von Betreibern, Bedienpersonal und Wartungskräften gemäß ihrem Verantwortungsbereich weiter verbessert wird,
  • dass die Kontrollen zur Einhaltung der bestehenden Bedienungs- und Betriebsvorschriften bei Fahrgeschäften und in Freizeitparks erweitert werden,
  • und alle bestehenden Anlagen - auch in Freizeitparks - an die Normenreihe DIN EN 13814 angepasst werden.

Wir wünschen allen Besucher:innen sichere Fahrten mit Karussell, Riesenrad, Achterbahn und Co. sowie viel Spaß und Nervenkitzel auf den kommenden Volksfesten und in den Freizeitparks!

Weitere Informationen zur Sicherheit von Fahrgeschäften und Fliegenden Bauten:

https://ots.de/c1085O

https://ots.de/C2HVGb

Pressekontakt:

Maurice Shahd
Pressesprecher
TÜV-Verband e. V.
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
030 760095-320, maurice.shahd@tuev-verband.de
www.tuev-verband.de | www.twitter.com/tuevverband

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