Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA
Asklepios begrüßt Gerichtsentscheidung zu Mariahilf
Investitionen brauchen langfristige Verlässlichkeit der Krankenhausplanung
Hamburg (ots)
Der Beschluss des Landgerichts Hildesheim, die Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Krankenhauses Mariahilf aufrecht zu erhalten, ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung von Rechtssicherheit für die zukünftige Krankenhausplanung. Jetzt kann abschließend gerichtlich geklärt werden, ob sich das Kartellamt über Entscheidungen der Krankenhausplanung hinwegsetzen darf.
Die Krankenhausplanung der Freien und Hansestadt Hamburg hatte schon seit Jahren die Fusion der benachbarten Asklepios Klinik Harburg mit dem Krankenhaus Mariahilf angestrebt, um unter den gegeben gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen eine optimale Versorgungsqualität für die Patienten im südlichen Hamburger Raum zu gewährleisten. Die Untersagung der Fusion durch das Kartellamt hatte in nicht nachvollziehbarer Weise die besonderen Gegebenheiten im Krankenhaussektor unberücksichtigt gelassen. Dieser ist durch gesundheitspolitische Vorgaben nicht mit anderen Wirtschaftsbereichen vergleichbar. Krankenhausbetreiber sind auf verlässliche Planungen angewiesen, um unter den gegebenen Voraussetzungen zielgerichtet und langfristig investieren zu können.
Kein Stillstand während der weiteren Klärung
Bis zur endgültigen Klärung wird Asklepios sein Haus in Harburg unabhängig vom Ergebnis erheblich weiterentwickeln. Am Anfang einer ganzen Reihe von Maßnahmen stehen für die kommenden Wochen und Monate zahleiche Entwicklungen an, die nächste ist die Einweihung des neuen Geburtshauses in der kommenden Woche.
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