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PHOENIX-Programmhinweis - THEMA: Umstrittene Beschneidung - Mittwoch, 4. Juli 2012, 12.00 Uhr

Bonn (ots)

Religiöses Brauchtum oder Straftat: Das Landgericht Köln hat die rituelle Beschneidung eines islamischen Jungen als Körperverletzung gewertet. Vertreter von Juden und Muslimen zeigten sich empört.

Die Kölner Richter kamen zu dem Ergebnis, dass das Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung keinen Vorrang hat gegenüber dem Recht des Kindes auf Selbstbestimmung. Die Prozedur stehe dem Kindeswohl entgegen.

Die Türkisch Islamische Union protestierte: Die Entscheidung des Gerichts sei ein Eingriff in die religiöse Identität und widerspreche dem Recht der Eltern, ihre Kinder in einer bestimmten Religion zu erziehen. Im Islam wird die Beschneidung in der Regel bis zum 13. Geburtstag eines Jungen vorgenommen.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, erklärte, das Urteil sei ein "unerhörter und unsensibler Akt" und forderte eine Korrektur vom Gesetzgeber. In der religiösen Tradition des Judentums werden Jungen normalerweise am achten Tag ihres Lebens beschnitten.

Was überwiegt: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf Religionsfreiheit? PHOENIX-Moderator Stephan Kulle diskutiert die Frage u.a. mit dem Rechtswissenschaftler Rolf Dietrich Herzberg.

Erläuternde kurze Filmbeiträge und die Dokumentation "Gesichter des Islam - Teil 1: Glaube und Kultur" (SWR 2010) ergänzen das PHOENIX THEMA.

Wiederholung am Donnerstag, 5. Juli 2012, 9.45 Uhr.

Pressekontakt:

PHOENIX-Kommunikation
Pressestelle
Telefon: 0228 / 9584 190
Fax: 0228 / 9584 198
pressestelle@phoenix.de

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