PHOENIX-PROGRAMMHINWEIS
Mittwoch, 23. April 2003, 19.15 Uhr
Bonn (ots)
Anlagerecht-Anwalt Tilp: DSW-Informationen für Klagen gegen die Telekom sind lückenhaft"
Wie Andreas W. Tilp, Anwalt für Kapitalanlagerecht, gegenüber dem Fernsehsender PHOENIX am Mittwoch sagte, seien die Aussagen der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) zu den bevorstehenden Klagen von Aktionären gegen die Deutsche Telekom äußerst lückenhaft. Die DSW hatte am Vormittag angegeben, dass die Frist für Verfahren gegen die Deutsche Telekom um sechs Monate verlängert werden könne. Die Verlängerung richtet sich an die am 26. Mai auslaufende Frist für Prospekthaftungsklagen gegen die Telekom. Klagen können dabei die Aktionäre, die Papiere der dritten Telekom-Tranche bis zum 19. Dezember 2000 kauften. Doch auch diese Verlängerung reicht nicht aus und das müsste auch die DSW wissen", so Tilp gegenüber PHOENIX. Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte bereits am 27. Januar dem zuständigen Frankfurter Richter schriftlich mitgeteilt, dass mit einem Zwischenergebnis im Ermittlungsverfahren gegen die Telekom frühestens zum Ende des Jahres zu rechnen sei. Somit werden die ersten Ergebnisse voraussichtlich erst nach der Ablauf der Frist veröffentlicht. Auch bemängelte Tilp das Zurückhalten wichtiger Informationen zu Klagechancen von Aktionären. Auffällig sei, dass die DSW nur eigene Mitglieder unterstützen wolle", erläuterte der Tübinger Kapitalrechtexperte. Schließlich habe das Oberlandesgericht München der Kanzlei Tilp & Kälberer gute Erfolgschancen bei einer Klage gegen die Telekom attestiert. Es bestätigte am 28. März ein Urteil des Landgerichts München. Demnach müssen die Verfahrenskosten von den Rechtsschutzversicherungen der Aktionäre gedeckt werden. Somit wurde mit der Pressekonferenz die Chance vergeben, die Telekom-Aktionäre umfassend zu informieren", resümierte Tilp gegenüber PHOENIX.
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