PRESSEMITTEILUNG: Beck (B'90/Grüne): Wir müssen von Ausländern und Migranten verlangen, dass sie hier Deutsch lernen und sich integrieren
Bonn (ots)
Bonn / Berlin, 23. März 2004 - Der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Volker Beck, hält ein Scheitern der Verhandlungen über das Zuwanderungsgesetz noch für möglich. In einem PHOENIX-Interview sagte Beck am Dienstag, die Koalition habe "erhebliche Vorleistung" erbracht. "Wir haben jetzt quasi eine Linie für die Arbeitsmigration, die sehr bescheiden ausfällt und den Reformschub, den wir eigentlich brauchen, nicht bringen wird." Beim Thema Spätaussiedler sei man der Union entgegen gekommen. "Jetzt muss es aber, damit das Gesetz überhaupt noch ein Fortschritt ist, im Bereich humanitärer Flüchtlingsschutz nach vorne gehen." Man müsse sich die Idee aus dem Kopf schlagen, dass man in diesem Bereich auch noch ein restriktiveres und regressiveres Gesetz machen könnte als das gegenwärtige Ausländerrecht, so Beck. "Das würde mit uns nicht gehen." Er sei dafür, "dass wir von den Ausländern, Flüchtlingen und Migranten mehr verlangen, dass sie hier Deutsch lernen und sich integrieren und sich dafür auch auf den Hosenboden setzen müssen." Aber man könne von den Leuten nur ein höheres Sprachniveau erwarten "bei der Verfestigung des Aufenthalts oder bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels, wenn wir ihnen auch ein faires Angebot machen, mit dem sie dieses Niveau dann auch erreichen können." Es sei völlig offen, ob es morgen oder an einem anderen Tag auf dieser Linie zu einem Ergebnis komme, sagte Beck. "Aber ich sage auch ganz klar: Wenn das zu keinen vernünftigen Ergebnissen an den Punkten humanitärer Flüchtlingsschutz und Integration kommt, dann kann das ganze Gesetz auch noch scheitern." Wenn die Union "den Rückwärtsgang in diesem Verhandlungsauto einlegt, dann sitzt Rot- Grün nicht mehr mit im Wagen", so der Grünen-Politiker. In der Frage der Ausweisung von Ausländern, die in einem Terror-Ausbildungslager waren, könne man mit ihm reden, "wenn es da Unklarheiten gibt oder in der Rechtsanwendung Probleme". Bislang gebe es dazu aber keine Urteile.
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