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Gesetzeslücke bei "Legal Highs": Staatsanwalt fordert bei stern TV eine schnelle Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof

Köln (ots)

"Es ist ein Millionengeschäft, das die großen Onlinehändler mit 'Legal Highs' machen", sagte Jörn Patzak von der Staatsanwaltschaft Trier live bei stern TV. Und man könne dagegen nur wenig tun. Denn: "Nur was im Betäubungsmittelgesetz steht, ist ein Betäubungsmittel und der Umgang damit strafbar. Aber bei den 'Legal Highs' wird das Gesetz umgangen, indem man chemische Veränderungen schafft und einen Stoff nutzt, der nicht im Gesetz steht. Wir warten daher brennend auf eine Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof."

Auch Dr. Volker Auwärter von der Universität Freiburg warnte im stern TV-Studiogespräch vor den Gefahren sogenannter "Legal Highs", die im Internet als Kräutermischungen, Raumdüfte oder Badesalze angeboten und zu Rauschzwecken konsumiert werden: "Das Problem mit diesen Substanzen ist, dass sie wesentlich stärker wirken als zum Beispiel Cannabis. Bei Cannabis tritt eine Deckelung der Wirkung ein, das passiert hier nicht - und das kann im Extremfall, wenn man eine zu hohe Dosis erwischt, tödlich sein", sagt der Chemiker, der als erster das Rätsel der "Legal Highs" entschlüsselt hat.

Tödliche Gefahr aus dem Internet

stern TV hatte zuvor darüber berichtet, wie einfach die Rauschmittel im Internet zu bestellen sind - und dass die Kräutermischungen längst nicht so harmlos sind, wie dort suggeriert wird. Während die Verkäufer einen harmlosen Kick und gute Laune versprechen, warnen Experten vor den fatalen Folgen: "Inzwischen gibt es einige Todesfälle. Da sind Leute an der pharmakologischen Wirkung verstorben", sagt Dr. Volker Auwärter. Mit Cannabis dagegen sei das noch nicht passiert.

Die Zahl synthetischer Drogen wächst seit Jahren stetig: Heute gibt es etwa 200 Substanzen - und ständig kommen neue hinzu. Was genau in den Mischungen aus dem Internet steckt, weiß niemand. Dazu kommt, dass die Zusammensetzung und der Wirkstoffgehalt der Mischungen oft sogar von Tütchen zu Tütchen variieren.

Drogenhersteller nutzen Gesetzeslücke

Für Polizei und Staatsanwaltschaft ist es schwierig, gegen die modernen Designerdrogen vorzugehen, weil Konsumenten und Hersteller eine Lücke im Deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nutzen: Danach sind Substanzen nur verboten, wenn sie explizit im Gesetz aufgelistet sind. Hersteller umgehen das Verbot einzelner Substanzen, indem sie diese durch synthetische Zusätze modifizieren.

Nach Meinung vieler Juristen kann der Verkauf von "Legal Highs" derzeit nur im Sinne des Arzneimittelgesetzes geahndet werden, denn die Substanzen beeinflussen aus ihrer Sicht physiologische Funktionen und gelten somit als Arzneimittel. Das aber ist umstritten. Die EU will nun aber mit strengeren Vorschriften dafür sorgen, dass schädliche psychoaktive Substanzen schnell vom Markt genommen werden können.

Die Meldung ist nur mit der Quellenangabe stern TV zur Veröffentlichung frei.

Pressekontakt:

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.sterntv.de und www.iutv.de
Rückfragen: Heike Foerster, Pressesprecherin stern TV,
Tel.: 0221/95 15 99 358
Mail: foerster@sterntv.de

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