Wissenschaftlerin sieht keinen kulturellen Rabatt für sogenannte Ehrenmörder: "Urteile fallen deutlich härter aus, als bei vergleichbaren Partnerschaftstaten."
Köln (ots)
Weil sie ihr Kind nicht abtreiben wollte, musste die 22-jährige Jolin Smith sterben: Ihr Ex-Freund, der Deutsch-Afghane Isa S., hat die schwangere Frau aus Angst vor seinen streng muslimischen Eltern umgebracht - seine Familie sollte nichts von Jolin und dem unehelichen Kind erfahren. "Ich kann es nicht verstehen, wie jemand wirklich zu so einer Tat fähig ist, zwei Leben so auszulöschen", sagte die Mutter des Opfers, Anouschka Smith, nun im Gespräch mit stern TV.
Dass der Mörder ihrer Tochter nach 15 Jahren wieder frei kommen könnte, weil das Gericht keine "besondere Schwere der Schuld" bei der Tat festgestellt hat, können Jolins Eltern nicht verstehen: "Wenn er rauskommt, ist er gerade mal so alt wie ich jetzt alt bin. Und ich fühle mich nicht, als ob mein Leben zu Ende wäre", sagte die Mutter des Opfers zu stern TV. Aber: "Jolin kommt nicht zurück und ihr Baby auch nicht."
Für den Mord an der 22-Jährigen wurde Isa S. zwar zu "lebenslänglicher Haft" verurteilt. Die "besondere Schwere der Schuld" sah das Gericht aber nicht gegeben, weil sich Isa S. aufgrund seiner kulturellen und familiären Herkunft in einer Zwangslage befunden habe, so die Begründung.
Ist die deutsche Justiz bei sogenannten Ehrenmorden zu milde?
Einen kulturellen Rabatt für sogenannte Ehrenmörder an deutschen Gerichten, wie ihn einige Medien nach dem Urteil ins Gespräch gebracht hatten, gebe es aber definitiv nicht, sagte Dr. Julia Kasselt vom Max-Planck-Institut live bei stern TV. "Seit 2002 fallen die Urteile bei Ehrenmorden deutlich härter aus als bei vergleichbaren Partnerschaftstaten", so die Wissenschaftlerin im Gespräch mit Steffen Hallaschka. "Das ist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von Anfang 2002 zurückzuführen, das besagt, dass Ehrenmorde als Mord einzustufen sind."
Kasselt, die 78 Fälle von sogenannten Ehrenmorden untersucht und mit 91 Partnertötungen von vorwiegend deutschen Tätern verglichen hat, machte zudem deutlich, dass "die Höchststrafe im deutschen Strafrecht die lebenslange Freiheitsstrafe ist und wenn diese verhängt wird, kann man dem Richter keine Milde vorwerfen." Und: "Die besondere Schwere der Schuld wird sehr selten verhängt: etwa in fünf Prozent aller Fälle."
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