Streitgespräch zur Reform des Sexualstrafrechts bei stern TV: "Für einen Klaps auf den Po ins Gefängnis? Das wäre zu krass."
Köln (ots)
Was ist ein sexueller Übergriff - und wie soll er strafrechtlich geahndet werden? Die derzeit vorangetriebene Reform des Sexualstrafrechts löst deutschlandweit heftige Debatten aus: Den einen geht sie nicht weit genug, den anderen zu weit. So sieht Fachanwalt Alexander Stevens die von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geplante Verschärfung des Rechts durchaus kritisch: "Wenn jedes bloße Grabschen als sexuelle Nötigung behandelt würde, hieße das, dass ein Richter dafür mehrere Jahre Haft verhängen könnte", so Stevens live bei stern TV. "Das ist doch krass - wenn man einer Bedienung auf den Hintern haut, könnte man dann dafür mindestens ein Jahr ins Gefängnis gehen."
Antje Brandes, ebenfalls Fachanwältin, widersprach Stevens Argumentation: "Die Aussage, dass derartige sexuelle Übergriffe nicht bestraft werden sollen, empört mich", so Brandes bei stern TV. "Niemand, der einmal irgendwo hin fasst, geht dafür gleich mehrere Jahre in Haft, sondern der Wiederholungstäter. Es gibt im Strafrecht ganz viele Mittel und Wege, die angemessene Strafhöhe zu verhängen." Auch Netzaktivistin Anne Wizorek widersprach Stevens bei stern TV. "Solche Aussagen sind polemisierend. Es geht bei den Fällen um Machtmissbrauch, es geht um Gewalt. Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das doch nicht wehrhaft verteidigt werden muss." Und auch Svenja Z., die Silvester in Köln Opfer sexueller Übergriffe wurde, konnte Stevens Argumentation nicht nachvollziehen. "Er weiß nicht, wie sich so ein Übergriff anfühlt. Das ist nicht nur einfach ein Anfassen. Menschen nehmen sich da einfach etwas, was ihnen nicht zusteht", so die 30-Jährige im stern TV-Studio. "Und das soll nicht bestraft werden?"
Seit den Übergriffen in der Silvesternacht wird eine Überarbeitung des Strafrechts vorangetrieben - eine Reform, die schon seit längerem überfällig ist: Bereits 2014 trat die so genannte Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor sexueller und häuslicher Gewalt in Kraft. Um die europäische Vorgabe erfüllen zu können, muss das geltende Recht in Deutschland verschärft werden. In der neuen Fassung des Bundesjustizministeriums soll daher künftig auch jede sexuelle Handlung geahndet werden, bei denen das Opfer aus Angst, Schutzlosigkeit oder wegen Überrumpelung auf Gegenwehr verzichtet. Kritikern geht der Vorschlag jedoch noch nicht weit genug - sie fordern unter anderem, dass der Tatbestand des "Begrabschens" in einem eigenen Paragrafen abgehandelt werden soll und das ein "Nein" bei einem sexuellen Übergriff ausreichen müsse.
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