Sieg vor dem BGH: JAXX AG bereitet Schadenersatzklage gegen Lotto-Kartell in Millionenhöhe vor
Altenholz (ots)
- Bundesgerichtshof bestätigt endgültig Rechtswidrigkeit des Boykotts von gewerblichen Spielvermittlern durch die Lottogesellschaften - Kartellsenat des BGH verweist auf erhebliche Bedenken der EU-Kommission am Glücksspielstaatsvertrag
Der Bundesgerichtshof hat heute in seinem Lotto-Kartellurteil die Grundlage für umfassende Schadenersatzklagen gegen das deutsche Lotto-Kartell geschaffen. Der BGH hat letztinstanzlich festgestellt, dass die Lottogesellschaften Umsätze von gewerblichen Spielvermittlern wie JAXX nicht boykottieren dürfen. Außerdem verwiesen die Karlsruher Richter in ihrem Urteilsspruch auf die erheblichen Bedenken der Europäischen Kommission an der Rechtmäßigkeit des seit Anfang des Jahres geltenden Glücksspielstaatsvertrags und auf die hierzu anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
Der Glücksspielspezialist JAXX AG (ehem. FLUXX AG, ISIN DE000A0JRU67) begrüßt ausdrücklich das Urteil im Wettbewerbsstreit zwischen dem Bundeskartellamt und den deutschen Lottogesellschaften. Stefan Hänel, Vorstand Finanzen, Recht und Personal der JAXX AG: "Wir sind sehr zufrieden mit dem Richterspruch, da er den Beschluss des Kartellamts in allen Punkten, die unser Geschäft betreffen, vollumfänglich bestätigt."
Ursache der Auseinandersetzung war das im Jahr 2005 gestartete Projekt von JAXX, Lottoscheine über Terminals in Supermärkten und Tankstellen zu vermitteln. Um die eigenen rund 25.000 Lottoannahmestellen vor dem unliebsamen Wettbewerb zu schützen, hatten die 16 Landesgesellschaften beschlossen, Umsätze aus dem so genannten "terrestrischen Vertrieb" von privaten Vermittlern nicht anzunehmen. Das Bundeskartellamt stellte daraufhin im August 2006 fest: Dieser Boykott verstößt gegen deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht.
Obwohl auch das Oberlandesgericht Düsseldorf im Juni 2007 den Kartellamtsbeschluss bestätigte, versuchten einzelne Lottogesellschaften das Geschäft von JAXX weiterhin zu behindern, zum Beispiel mittels Abmahnungen und rechtswidriger Kündigungen. "Der uns aus dem Boykott und seinen Auswirkungen entstandene Schaden summiert sich mittlerweile auf einen deutlich siebenstelligen Betrag", so Stefan Hänel. "Wir werden die Ansprüche umgehend mit unseren Anwalten prüfen und zügig durchsetzen. Unsere Gesellschaft und unsere Aktionäre haben mit der vorliegenden Entscheidung nun endlich die Grundlage, um eine angemessene Entschädigung geltend zu machen."
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