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FLUXX AG sieht faktische Öffnung des deutschen Sportwettenmarktes

Altenholz (ots)

- Bundesverfassungsgericht: Staatliches Sportwettenmonopol ist
     verfassungswidrig
   - Europäisches Recht gewinnt an Bedeutung
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute in einem
Grundsatzurteil festgestellt, dass das staatliche Sportwettmonopol in
seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht mit dem Grundrecht der
Berufsfreiheit vereinbar ist. "Ein verfassungsmäßiger Zustand könne
sowohl durch eine konsequente Ausgestaltung des Wettmonopols erreicht
werden, die sicherstellt, dass es wirklich der Suchtbekämpfung dient,
als auch durch eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung
gewerblicher Veranstaltung durch private Wettunternehmen", so die
Karlsruher Verfassungsrichter in ihrer Urteilsbegründung.
Der im SDAX der Deutschen Börse notierte Glücksspielspezialist
FLUXX AG (ISIN DE0005763502) zeigt sich grundsätzlich zufrieden mit
dem Urteil.
Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG:
"Das Bundesverfassungsgericht hat dem bestehenden Monopol eine
klare Absage erteilt. Der Staat kann das Glücksspiel nur als
Einnahmequelle nutzen, wenn er den Markt auch für private Anbieter
öffnet. An dem Monopol könnte nur dann festgehalten werden, wenn der
Staat auf Werbung verzichtet und weitere einschneidende Restriktionen
tatsächlich umsetzt. In der sofort beginnenden Übergangszeit müsste
der Staat damit unverzüglich beginnen. Damit ist jedoch nicht zu
rechnen.
Für die Übergangszeit hatten wir ein klareres Signal aus Karlsruhe
erwartet. Die Vermittlung von Sportwetten hätte bereits für den
Übergang ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht zugelassen werden
müssen, um der Gambelli-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
zu entsprechen.
In Deutschland geht das Spiel in die Verlängerung, bis der
Gesetzgeber neue Rahmenbedingungen für die Veranstaltung und
Vermittlung von Sportwetten und Glücksspielen geschaffen hat. Wir
gehen davon aus, dass im Rahmen der zu schaffenden Regelungen ein
deutlicher Schritt in Richtung einer weiteren Liberalisierung
erfolgen muss.
Der Staat muss sich einem europäischen Markt stellen und die
Chance ergreifen, Tausende von Arbeitsplätzen zu schaffen. Mit
intelligenten Abgabenregelungen kann auch die öffentliche Hand
erhebliche Einnahmen aus Steuern und Konzessionsabgaben von privaten
und staatlichen Anbietern erzielen, ohne den angemahnten und
erforderlichen Spielerschutz zu vernachlässigen.
Eine wirksame Abschottung des nationalen Marktes gegenüber
länderübergreifenden Anbietern wird nicht möglich sein. Wer eine
Sportwette abgeben möchte, macht dies eben über ausländische
Internet-Wettangebote. Darüber freuen sich dann die Finanzminister in
Österreich, Großbritannien oder Malta. Hier sind eher effektive
Kontrollmechanismen für den Spielerschutz und eine sinnvolle
Überwachung und Qualifikation der Anbieter auf Basis nationalen
Rechts gefordert, die andererseits den nationalen Anbietern eine
Chance auf dem internationalen Markt lassen.
Als führender Online-Vermittler des staatlichen
Sportwettenangebots 'Oddset', können wir zunächst zufrieden sein mit
dem Urteil, da privaten Anbietern der Zugang zum Markt weiterhin
erschwert wird. Unsere eigenen Buchmacheraktivitäten werden wir
unverändert im Ausland weiterführen und darüber hinaus die kommende
Öffnung des deutschen Sportwettenmarktes vor dem Hintergrund der
geltenden europäischen Rechtsprechung nutzen. Die Chancen auf eine
stärkere Liberalisierung in Deutschland nach 2007 bleiben
unverändert.
Allerdings bleiben viele Fragen noch unbeantwortet, so zum
Beispiel nach dem rechtlichen Status der ehemaligen DDR-Lizenzen."

Pressekontakt:

FLUXX AG
Investor Relations & Corporate Communications
Stefan Zenker
Tel.: (040) 85 37 88 - 47
Mail: stefan.zenker@fluxx.com

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