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Allianz Private Krankenversicherungs-AG reicht Verfassungsbeschwerde ein
Anhebung der Versicherungspflichtgrenze zu Jahresanfang 2003 verletzt Grundrechte

München (ots)

Die Allianz Private Krankenversicherungs-AG,
München, hat am 20. Oktober 2003 beim Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung
der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
(Beitragssatzsicherungsgesetz-BSSichG) vom 23. Dezember 2002 erhoben.
Durch das Gesetz wurde die Versicherungspflichtgrenze, die die Hürde
für eine Wechselmöglichkeit der Versicherten von der gesetzlichen
Krankenversicherung in die private Krankenversicherung festlegt, von
40.500 Euro auf 45.900 Euro Jahresentgelt übermäßig stark angehoben.
Damit werde der drittgrößte private Krankenversicherer Deutschlands
in seinem Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz I
Grundgesetz) verletzt.
Die Versicherungspflichtgrenze markiert im Bereich der Arbeiter
und Angestellten die Abgrenzung zwischen privater und gesetzlicher
Krankenversicherung. Durch die Anhebung der Grenze zum 1. Januar 2003
von 3.375 Euro auf 3.825 Euro monatliches Einkommen bzw. 40.500 Euro
auf 45.900 Euro Mindest-Jahresgehalt werde der privaten
Krankenversicherung ein erheblicher Teil potenzieller Kunden
abgezogen. "Vielen Arbeitern und Angestellten wird die Wahlfreiheit
genommen, sich privat kranken zu versichern; sie sind Kraft Gesetzes
gezwungen, sich gesetzlich zu versichern", erklärt
Vorstandsvorsitzender Dr. Ulrich Rumm. "Die außerordentlich hohe
Anhebung von 13,3 Prozent führt dazu, dass Arbeiter und Angestellte,
die von der Erhöhung betroffen sind, erst deutlich später - unter
Umständen nie mehr - über ihre Gehaltsentwicklung in das Wahlrecht
zwischen GKV und PKV hineinwachsen", so Rumm weiter.
Nach Ansicht des Unternehmens trägt die Anhebung der
Versicherungspflichtgrenze langfristig nicht zur Entlastung der
Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung bei. Das
Gesundheitswesen in Deutschland müsse vielmehr grundlegend erneuert
werden. Dabei sei ein Systemwechsel unabdingbar. Die in der
Diskussion stehende "Bürgerversicherung" löse aufgrund fehlender
Sparkomponenten zum Abfangen der demographischen Entwicklung, wie sie
im System der privaten Krankenversicherung vollzogen werden, die
finanziellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung ebenso
wenig wie die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze. Beide Schritte
gingen in die falsche Richtung. Aus diesem Grund sei der
verfassungsrechtliche Schritt notwendig.
Die Allianz Private wird in der Verfassungsbeschwerde durch den
Passauer Staatsrechtler Professor Dr. Herbert Bethge vertreten.
Weitere Presseinformationen der Allianz Privaten
   Krankenversicherungs-AG finden Sie im Internet unter
www.allianzgroup.com/aktuell.
Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend
   angegebenen Vorbehalten.
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen: So weit wir hierin Prognosen oder
Erwartungen äußern oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können
diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und
Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und
Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen
und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten
Gründen ergeben sich eventuell Abweichungen aus Veränderungen der
allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor
allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen
sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus
Restrukturierungsmaßnahmen. Abweichungen resultieren ferner aus dem
Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen, Stornoraten,
Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen, und
insbesondere im Bankbereich aus dem Ausfall von Kreditnehmern. Auch
die Entwicklungen der Finanzmärkte und der Wechselkurse, sowie
nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere
hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können einen Einfluss ausüben.
Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und
das Ausmaß von Abweichungen erhöhen.
Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die hierin
enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.

Pressekontakt:

Rückfragen an:
Kathrin Ehrig
Tel.: 089 / 6785 - 2167

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