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ASB begrüßt Pflegeweiterentwicklungsgesetz

Köln (ots)

Seit Einführung der Pflegeversicherung vor 17 Jahren
galt die Förderung ambulanter Pflegestrukturen im 
Pflegeversicherungsgesetz als vorrangig. Die stationäre Pflege soll 
erst dann in Frage kommen, wenn alle Möglichkeiten der ambulanten 
Versorgung ausgeschöpft sind. Dieser Vorrang wird nach Meinung des 
Arbeiter-Samariter-Bundes hilfreich unterstützt durch das zum 1. Juli
2008 in Kraft tretende Pflegeweiterentwicklungsgesetz, das unter 
anderem eine Stärkung der Angehörigenpflege vorsieht.
"Und das ist gut so", betont Gabriele Osing, Leiterin der 
Abteilung Soziale Dienste beim ASB-Bundesverband, "denn pflegende 
Angehörige benötigen dringend weitere Unterstützung." Die Ausweitung 
der Tagespflegeleistungen, die Förderung von Beratung, die 
zusätzlichen Angebote für Menschen mit demenziellen Erkrankungen und 
die Weiterentwicklung des Ehrenamtes in der Pflege hat der ASB mit 
Freude zur Kenntnis genommen. Alle Änderungen dienen dem von den 
pflegebedürftigen Menschen gewünschten langen Verbleib in der eigenen
Wohnung.
Der ASB begrüßt außerdem die Ausweitung der ambulanten Angebote 
und die stufenweise Erhöhung der Leistungssätze in der 
Pflegeversicherung. Allerdings hat der Verband bereits vor 
In-Kraft-Treten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes mit seinen 
Merksätzen zur Pflege von März 2008 darauf hingewiesen, dass das 
Pflegeweiterentwicklungsgesetz nur ein erster - wenn auch 
wesentlicher - Schritt zu einer umfassenden Reform der 
Pflegeversicherung sein kann.
Es bleibt noch viel zu tun: Um Pflegebedürftigkeit nicht zum 
Lebensrisiko künftiger Generationen werden zu lassen, setzt sich der 
ASB dafür ein, dass sich alle Parteien des Bundestages gemeinsam für 
eine langfristige finanzielle Absicherung des Pflegerisikos 
engagieren und eine Lösung für eine nachhaltige Finanzierung 
herbeiführen.
Ebenso müssen alle Anstrengungen unternommen werden, damit der 
Pflegebedürftigkeitsbegriff schnellstmöglich neu definiert wird. "Mit
dem Pflegeversicherungsgesetz wurde zwar der richtige erste Schritt 
getan, um die Kosten und die Belastungen des Risikos 
Pflegebedürftigkeit auf viele Schultern zu verteilen. Aber 
Pflegebedürftigkeit darf beispielsweise nicht dazu führen, dass 
Menschen mit Behinderung ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen, 
weil sie dort keinen Anspruch auf die vollständigen Leistungen der 
Pflegeversicherung haben", warnt Gabriele Osing.
Der ASB sieht seine Aufgabe darin, stellvertretend für die von ihm
betreuten Menschen, aber auch für seine Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter, positive Entwicklungen voranzutreiben und die Grenzen 
individueller Belastbarkeit aufzuzeigen.

Pressekontakt:

Kontakt für Interviewanfragen, Fotomaterial und weitere
Informationen:
Alexandra Valentino, Tel.: 0221/47605-324, Fax: 0221/47605-297
Gisela Graw, Tel.: 0221/47605-342, Fax: 0221/47605-297

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