ASB fordert Qualitätsförderung statt mehr Kontrolle
Köln (ots)
Die neuen Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Pflege sind überarbeitungsbedürftig
Der Arbeiter-Samariter-Bund sieht deutliche Mängel in den bisher vorgelegten Gesetzesentwürfen der Bundesregierung zu dem neuen "Pflegequalitätssicherungsgesetz" und der Neufassung des Heimgesetzes. Er kritisiert, dass dort nur Maßnahmen zur Kontrolle der Heime und der Heimträger vorgesehen werden, aber keine Initiative zur Qualitätsförderung eingebracht wird.
Hintergrund dieser Gesetzesänderungen sind die Mißstände in den Pflegeheimen, die im vergangenen Jahr mehrfach in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt waren. Als Verursacher wurden ausschließlich die Heime und die Heimträger ausgemacht, die nun verstärkt kontrolliert werden sollen. Dabei sollen den Kommunen aber keine zusätzlichen Kosten entstehen, also kann auch nicht mehr Personal eingesetzt werden. Außerdem würde die Heimaufsicht in Zukunft den Heimen nur Auflagen erteilen können, denen zuvor die Kostenträger (Sozialhilfeträger, Pflegekassen) zugestimmt haben. Damit wird die unabhängige und qualitätssichernde Funktion der Heimaufsicht ausgehebelt.
Der ASB weist daraufhin, dass die Ursachen der unzweifelhaft bestehenden Mängel in den deutschen Altenpflegeheimen nur zum Teil von den Trägern verantwortet werden können.
So können die Heime nicht genügend Fachpersonal einstellen, weil sie zum einen durch die bestehenden Pflegesätze gezwungen sind, bei den Personalkosten zu sparen. Zum anderen stehen auf dem Markt gar nicht genügend Pflegekräfte zur Verfügung. Diese Situation wird noch verschärft dadurch, dass z.B. in Nordrhein-Westfalen die Ausbildungsplätze in der Altenpflege um 30 Prozent gekürzt worden sind.
Hinzu kommt: In den neuen Gesetzesentwürfen wird festgelegt, dass sich Kostenträger und Heimträger über die Anzahl und die Qualifikation der Pflegekräfte einigen sollen. Bei der bestehenden Übermacht von Pflegekassen und Sozialhilfeträgern würde dies eine weitere Reduzierung von Personal bedeuten. Das heißt, dass die ausreichende Besetzung eines Altenpflegeheimes mit Fachkräften auch weiterhin von der Haushaltslage des Sozialhilfeträgers und nicht vom Pflegebedarf abhängt.
Die neuen Regelungen in den Gesetzesentwürfen sind kompliziert, widersprüchlich und überregulierend. Sie schaffen keine neue Qualität, steigern aber Verwaltungsaufwand und Kosten. Der ASB fordert daher eine Überarbeitung der Gesetzesentwürfe, die auch Maßnahmen zur Qualitätssteigerung beinhaltet.
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