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ASB fordert Qualitätsförderung statt mehr Kontrolle

Köln (ots)

Die neuen Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Pflege sind
überarbeitungsbedürftig
Der Arbeiter-Samariter-Bund sieht deutliche Mängel in den bisher
vorgelegten Gesetzesentwürfen der Bundesregierung zu dem neuen
"Pflegequalitätssicherungsgesetz" und der Neufassung des
Heimgesetzes. Er kritisiert, dass dort nur Maßnahmen zur Kontrolle
der Heime und der Heimträger vorgesehen werden, aber keine Initiative
zur Qualitätsförderung eingebracht wird.
Hintergrund dieser Gesetzesänderungen sind die Mißstände in den
Pflegeheimen, die im vergangenen Jahr mehrfach in den Blickpunkt der
Öffentlichkeit gerückt waren. Als Verursacher wurden ausschließlich
die Heime und die Heimträger ausgemacht, die nun verstärkt
kontrolliert werden sollen. Dabei sollen den Kommunen aber keine
zusätzlichen Kosten entstehen, also kann auch nicht mehr Personal
eingesetzt werden. Außerdem würde die Heimaufsicht in Zukunft den
Heimen nur Auflagen erteilen können, denen zuvor die Kostenträger
(Sozialhilfeträger, Pflegekassen) zugestimmt haben. Damit wird die
unabhängige und qualitätssichernde Funktion der Heimaufsicht
ausgehebelt.
Der ASB weist daraufhin, dass die Ursachen der unzweifelhaft
bestehenden Mängel in den deutschen Altenpflegeheimen nur zum Teil
von den Trägern verantwortet werden können.
So können die Heime nicht genügend Fachpersonal einstellen, weil
sie zum einen durch die bestehenden Pflegesätze gezwungen sind, bei
den Personalkosten zu sparen. Zum anderen stehen auf dem Markt gar
nicht genügend Pflegekräfte zur Verfügung. Diese Situation wird noch
verschärft dadurch, dass z.B. in Nordrhein-Westfalen die
Ausbildungsplätze in der Altenpflege um 30 Prozent gekürzt worden
sind.
Hinzu kommt: In den neuen Gesetzesentwürfen wird festgelegt, dass
sich Kostenträger und Heimträger über die Anzahl und die
Qualifikation der Pflegekräfte einigen sollen. Bei der bestehenden
Übermacht von Pflegekassen und Sozialhilfeträgern würde dies eine
weitere Reduzierung von Personal bedeuten. Das heißt, dass die
ausreichende Besetzung eines Altenpflegeheimes mit Fachkräften auch
weiterhin von der Haushaltslage des Sozialhilfeträgers und nicht vom
Pflegebedarf abhängt.
Die neuen Regelungen in den Gesetzesentwürfen sind kompliziert,
widersprüchlich und überregulierend. Sie schaffen keine neue
Qualität, steigern aber Verwaltungsaufwand und Kosten. Der ASB
fordert daher eine Überarbeitung der Gesetzesentwürfe, die auch
Maßnahmen zur Qualitätssteigerung beinhaltet.
Kontakt für Interviewanfragen und weitere Informationen:
ASB-Pressestelle, Tel. 0221/47605-296, -324, Fax: -297 
ASB im Internet: http://www.asb-online.de

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