Familienentlastungsgesetz: ASB fordert Priorität für Armutsbekämpfung
Berlin (ots)
Das Familienentlastungsgesetz, mit dem das Kindergeld im kommenden Jahr um 10 Euro erhöht sowie die steuerlichen Kinderfreibeträge und der Grundfreibetrag in zwei Schritten angehoben werden soll, wird heute in erster Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht.
"Wir begrüßen die Erhöhung des Kindergeldes, schließlich kommt sie vielen Familien und ihren Kindern zugute", betont ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch. "Allerdings wird die Lücke zwischen der maximalen steuerlichen Entlastung durch die Kinderfreibeträge und dem Kindergeld nicht verringert. Der sozial ungerechte Status Quo wird damit fortgeschrieben."
Kindergelderhöhungen erreichen zudem gerade Kinder aus ärmeren Familien nicht, da das Kindergeld im SGB II und SGB XII-Bezug vollständig angerechnet wird. Bei Alleinerziehenden und ihren Kindern, die am stärksten von Armut betroffen sind, kommt eine Erhöhung auch überwiegend nicht an, da das Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss zur Gänze und beim Unterhalt zur Hälfte verrechnet wird.
Der ASB fordert deshalb, die Priorität auf die Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut zu legen: "Das im Koalitionsvertrag angekündigte Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut muss zeitnah auf den Weg gebracht werden. Gezielte Maßnahmen gegen Kinderarmut wie die Reform des Kinderzuschlags und Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket dürfen nicht im Ungewissen verbleiben", so Bauch.
Um den Dualismus aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen aufzulösen und das kindliche Existenzminimum unabhängig von Familienform und Erwerbssituation zu sichern, fordert der ASB gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine grundlegende Reform der Kinder- und Familienförderung (www.kinderarmut-hat-folgen.de). Zahlreiche familien- und sozialpolitische Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag oder Sozialgeld sollen zu einer einzigen unbürokratischen Leistung, einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung, zusammengefasst werden."
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