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ASB warnt vor Kürzung der Kostenerstattungspauschale im Zivildienst / Neuer Gesetzentwurf enthält Vorschläge auf Kosten bedürftiger Menschen

Köln (ots)

In einem Gesetzentwurf zur Änderung des
Zivildienstgesetzes, den die Bundestags-fraktionen von SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt haben, ist vorgesehen, dass die
Kostenerstattungspauschale von zur Zeit 70 Prozent auf 50 Prozent
verringert werden soll. Der Arbeiter-Samariter-Bund warnt vor den
Folgen einer solchen Kürzung und weist darauf hin, dass die
Leidtragenden wieder einmal die Menschen sind, die besonderer
Betreuung bedürfen.
Bisher wurden den Zivildienststellen 70 Prozent der anfallenden
Kosten für Sold, Verpflegung usw. für die Zivildienstleistenden vom
Bund erstattet. Durch die Kürzung auf 50 Prozent sollen 90 Millionen
Euro im Bundeshaushalt eingespart werden. Die Herabsetzung des
Zuschusses bedeutet für die sozialen Einrichtungen Mehrkosten von
etwa 66 Euro pro Zivildienstleistenden und Monat.
Der ASB wendet sich gegen die Behauptung der SPD-Fraktion in einer
Pressemitteilung, die Wohlfahrtsverbände würden diesen Gesetzentwurf
unterstützen. Die Wohlfahrts-verbände wurden vor die Wahl gestellt,
entweder den höheren Kostenanteil zu zahlen oder die Zahl der den
Verbänden zugeteilten Zivildiensttagkontingente würden um 20 Prozent
gekürzt. Das hätte aber bedeutet, dass in Kürze keine
Kriegsdienstverweigerer mehr einberufen werden könnten, da die
Kontingente im laufenden Haushaltsjahr (1.10.2002 bis 30.09.2003)
schon jetzt je nach Verband zwischen 65 und 80 Prozent ausgeschöpft
sind. Deshalb haben die Wohlfahrtsverbände sich schweren Herzens für
die höhere Zuzahlung entschieden.
Die Folgen, die die angestrebte gesetzliche Neuregelung mit sich
bringen wird, sind noch nicht genau abzuschätzen. Auf jeden Fall sind
es zum wiederholten Mal die im Rahmen des Zivildienstes betreuten -
und von dieser Betreuung abhängigen - Menschen, die darunter leiden
werden. Da könnte man den letzten Absatz des Gesetzentwurfes schon
fast zynisch nennen, der behauptet, es gäbe keinerlei Auswirkungen
auf das Verbraucherpreisniveau. Denn was können die einzelnen
Einrichtungen anderes tun: Entweder sie erhöhen die Preise für die
Betreuungsleistungen, um den Service aufrecht erhalten zu können oder
sie streichen Zivildienststellen, weil sie die entstehenden
Mehrkosten nicht auffangen können. In jedem Fall sind die bedürftigen
Menschen von den Auswirkungen betroffen.
Kontakt für Interviewanfragen und weitere Informationen: 
ASB-Pressestelle, 
Tel. 0221/47605-296, -224, 
Fax:                 -297 
ASB im Internet: http://www.asb-online.de

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