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Gesundheitsreform: ASB begrüßt Erhalt der solidarischen Versicherung
Wohlfahrtsverband sieht allerdings auch weiterhin dringenden Reformbedarf

Köln (ots)

"Der große Wurf ist es leider nicht", urteilt
Gabriele Osing, Leiterin der Abteilung Soziale Dienste beim 
ASB-Bundesverband, über die Gesundheitsreform, die heute vom 
Bundestag verabschiedet wird. "Doch grundsätzlich begrüßt der ASB, 
dass sich der Bundestag auf die Fortführung eines 
Versicherungssystems geeinigt hat, das allen Bundesbürgern eine gute 
gesundheitliche Versorgung in jeder Lebensphase verspricht. Zwar 
wurde das Problem der fehlenden Einnahmen nicht gelöst - da wird in 
den nächsten Jahren nachgebessert werden müssen - es gibt jedoch 
Fortschritte für Menschen in schwierigen Lebenssituationen, die der 
ASB ausdrücklich positiv bewertet."
So können zukünftig sterbenskranke Menschen Leistungen einer 
ambulanten Palliativpflege in Anspruch nehmen, die in diesem Umfang 
und dieser Qualität bislang nicht von der Krankenversicherung 
finanziert wurden. Der ASB setzt sich seit langem dafür ein, dass die
ambulante Versorgung nicht allein Behandlungspflege und 
Grundpflegemaßnahmen meint, sondern dass ein Netz von verschiedenen 
Dienstleistungen und Angeboten eine Rundum-Versorgung sicherstellen 
muss. Dazu gehört auch die Begleitung sterbender Menschen und deren 
Angehöriger.
Der ASB hält auch die Verpflichtung der Krankenversicherung, 
Mutter-Vater-Kind-Kuren bereitzuhalten, für richtig. Die 
Notwendigkeit solcher Kuren ist aufgrund mehrerer Faktoren deutlich 
gestiegen. Dazu gehören: die große Belastung für Eltern durch die 
erforderliche Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung,
die hohe Anzahl Alleinerziehender, die Unterstützung benötigen, und 
die schwierigen Lebenslagen, in denen sich viele Familien mit 
mehreren Kindern befinden. Der ASB will mit seinen Angeboten dazu 
beitragen, Familien wieder fit für die Anforderungen von Alltag, 
Berufsleben und Erziehung zu machen. Ebenso erfreulich ist, dass die 
pauschale Senkung der Erstattung für die Rettungsdienst- und 
Krankenfahrten um drei Prozent zurückgenommen wurde.
Kritisch betrachtet der ASB dagegen die Tatsache, dass nach dem 
neuen Gesetz die Behandlungspflege in Altenheimen im 
Zuständigkeitsbereich der Pflegeversicherung bleibt. Das heißt, die 
Krankenversicherung muss dort nicht für die Behandlungspflege zahlen.
Allerdings ist zukünftig auch in der Krankenversicherung das Recht 
alter Menschen auf rehabilitative Maßnahmen gesetzlich verankert. Die
Hervorhebung des Anspruchs auf geriatrische Rehabilitation macht 
deutlich, dass in diesem Bereich bislang Defizite zu verzeichnen 
waren. Es kam vielfach zu einem "Verschiebebahnhof" zwischen zwei 
Versicherungen. Wenn rehabilitative Maßnahmen nicht erfolgten, konnte
Pflegebedürftigkeit in vielen Fällen nicht vermieden werden, so dass 
- vor allem in den Pflegeheimen - die Krankenkassen keine bzw. nur 
geringe Leistungen erbringen mussten.
Der ASB wird sich auch in Zukunft - so auch bei der jetzt 
anstehenden Neugestaltung der Pflegeversicherung - in die 
Reformdiskussionen einbringen. Er setzt sich für soziale 
Sicherungssysteme ein, die die Interessen der jungen und der alten 
Menschen im Auge behalten, die auf nachhaltige Finanzierung setzen 
und die Werte einer solidarischen Gesellschaft beinhalten.
Köln, den 2. Februar 2007

Pressekontakt:

Kontakt für Interviewanfragen, Fotomaterial und weitere
Informationen:
ASB-Pressestelle:Dorothee Mennicken, Tel. 0221/47605-296,
Fax: -297, www.asb.de

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