5. Mai: Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen
mit Behinderungen
Gleiche Chancen für alle
ASB äußert sich besorgt über unterschiedliche Entwicklungen in den Bundesländern
Köln (ots)
"Wir befürchten, dass bereits erreichte Erfolge finanziellen Zwängen geopfert werden könnten", warnt Gabriele Osing, Leiterin der Abteilung Soziale Dienste beim ASB-Bundesverband, anlässlich des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Der ASB fordert deshalb die Bundesländer auf, dafür Sorge zu tragen, dass bundesweit die gleichen Leistungen und Chancen für Menschen mit Behinderung sichergestellt werden.
Die Befürchtungen des ASB gründen sich auf die im letzten Jahr in Kraft getretene Föderalismusreform und ihre Auswirkungen auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Die Bundesländer und Kommunen haben im Zuge der Reform größere Handlungsspielräume im Bereich des Sozialrechts erhalten. Damit gerät eine Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderung in Gefahr.
So sind zum Beispiel zwei wichtige Gesetze, das Gaststätten- und Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, die für die Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum maßgeblich sind, in die Zuständigkeit der Länder übergegangen. Bislang bundesweit einheitliche Regelungen etwa für den barrierefreien Bau von Gaststätten, Gehwegen, Straßen oder im Öffentlichen Nahverkehr greifen somit nicht mehr. "Wenn man einen nüchternen Blick auf die finanzielle Lage der Länder und Kommunen wirft, ist zukünftig mit Verschlechterungen im Bereich des barrierefreien Bauens zu rechnen", ist sich Gabriele Osing sicher. Und auch die barrierefreie Zugänglichkeit und behindertengerechte Ausgestaltung aller künftig eröffnenden Restaurants, Kneipen und Bars ist durch die neuen Zuständigkeiten in Gefahr geraten.
"Viele Nachteile sind inzwischen beseitigt worden und wir haben deutliche Fortschritte hinsichtlich einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung gemacht", so Osing weiter. Ein Grund dafür liegt sicher auch in den zahlreichen bundeseinheitlichen Rechtsvorschriften, die geeignete Voraussetzungen geschaffen haben. Soziale Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung sind Grundrechte einer solidarischen Gesellschaft und eines sozialen Europas.
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