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5. Mai: Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Gleiche Chancen für alle
ASB äußert sich besorgt über unterschiedliche Entwicklungen in den Bundesländern

Köln (ots)

"Wir befürchten, dass bereits erreichte Erfolge
finanziellen Zwängen geopfert werden könnten", warnt Gabriele Osing, 
Leiterin der Abteilung Soziale Dienste beim ASB-Bundesverband, 
anlässlich des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von 
Menschen mit Behinderungen. Der ASB fordert deshalb die Bundesländer 
auf, dafür Sorge zu tragen, dass bundesweit die gleichen Leistungen 
und Chancen für Menschen mit Behinderung sichergestellt werden.
Die Befürchtungen des ASB gründen sich auf die im letzten Jahr in 
Kraft getretene Föderalismusreform und ihre Auswirkungen auf die 
Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Die Bundesländer und 
Kommunen haben im Zuge der Reform größere Handlungsspielräume im 
Bereich des Sozialrechts erhalten. Damit gerät eine Einheitlichkeit 
der Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderung in Gefahr.
So sind zum Beispiel zwei wichtige Gesetze, das Gaststätten- und 
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, die für die Herstellung von 
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum maßgeblich sind, in die 
Zuständigkeit der Länder übergegangen. Bislang bundesweit 
einheitliche Regelungen etwa für den barrierefreien Bau von 
Gaststätten, Gehwegen, Straßen oder im Öffentlichen Nahverkehr 
greifen somit nicht mehr. "Wenn man einen nüchternen Blick auf die 
finanzielle Lage der Länder und Kommunen wirft, ist zukünftig mit 
Verschlechterungen im Bereich des barrierefreien Bauens zu rechnen", 
ist sich Gabriele Osing sicher. Und auch die barrierefreie 
Zugänglichkeit und behindertengerechte Ausgestaltung aller künftig 
eröffnenden Restaurants, Kneipen und Bars ist durch die neuen 
Zuständigkeiten in Gefahr geraten.
"Viele Nachteile sind inzwischen beseitigt worden und wir haben 
deutliche Fortschritte hinsichtlich einer gleichberechtigten Teilhabe
von Menschen mit Behinderung gemacht", so Osing weiter. Ein Grund 
dafür liegt sicher auch in den zahlreichen bundeseinheitlichen 
Rechtsvorschriften, die geeignete Voraussetzungen geschaffen haben. 
Soziale Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung für Menschen 
mit Behinderung sind Grundrechte einer solidarischen Gesellschaft und
eines sozialen Europas.

Pressekontakt:

Kontakt für Interviewanfragen, Fotomaterial und weitere
Informationen:
ASB-Pressestelle: Dorothee Mennicken, Tel. 0221/47605-296,
Bianca Fornoff, Tel.: 0221/47605-233, Fax: -297, www.asb.de

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