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Schulunfälle - Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten

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Berlin (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Die Sommerferien sind vorbei! Untrügliches Zeichen dafür sind die vielen Schüler, die jetzt wieder auf der Straße oder in Bussen und Bahnen unterwegs sind. Und deren Eltern sorgen sich natürlich darum, dass sie auch wieder gesund und munter nach Hause zurückkommen. Dass das nicht immer klappt, zeigen allerdings die aktuellen Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Danach hatten im letzten Jahr rund 1,3 Millionen Kinder in der Schule oder auf dem Weg dahin einen Unfall.

O-Ton 1 (Straßenumfrage, 0:13 Min.): "Schülerin "Da war so´n Viertklässler, der ist gegen mich gerannt. Und dann bin ich mit der Schulter auf den Asphalt gefallen, da war mein Schlüsselbein gebrochen." Schüler: "Also, auf dem Rückweg von der Schule kam aus so einer schnellen Einfahrt einfach ein Auto raus, und da bin ich dann gege ngefahren - ich hatte nur Arm irgendwie verstaucht oder so."

Sprecherin: Und weil solche Unfälle natürlich nie völlig auszuschließen sind, wie Steffen Glaubitz von der Unfallkasse Berlin erklärt...

O-Ton 2 (Steffen Glaubitz, 0:10 Min.): "Die meisten Unfälle geschehen sicherlich im Sportunterricht, dann in der Pause und dann erst im Unterricht. Auf dem Schulweg passieren zwar relativ wenig Unfälle, aber diese haben aber meist deutlich schwerwiegendere Folgen."

Sprecherin: ...stehen alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinen und berufsbildenden Schulen...

O-Ton 3 (Steffen Glaubitz, 0:24 Min.): "...unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zunächst übernehmen die Unfallkassen alle Kosten für die Arztbehandlung und die Rehabilitation. Und darüber hinaus erbringen die Unfallkassen Leistungen, die notwendig sind, um die Schüler möglichst schnell wieder in den Schulbetrieb einzugliedern. Das sind zum Beispiel Nachhilfekosten, Transportkosten, wenn das Kind nicht selbst zur Schule gehen kann, aber auch Betreuungskosten, wenn Eltern die Betreuung nicht sicherstellen können."

Sprecherin: Versichert sind dabei alle Unfälle, die im Unterricht, in den Pausen, auf Klassenfahrten, Ausflügen oder dem Schulweg passieren. Das gilt übrigens auch für privat krankenversicherte Schüler. Und falls nach so einem Unfall jemand schwer behindert sein sollte, zahlt die Unfallversicherung sogar eine Rente. Wichtig ist: Einen Unfall auf jeden Fall der Schule melden, damit diese die Unfallkasse informieren kann.

Abmoderationsvorschlag:

Ein Beitrag von Jessica Martin. Wenn Sie mehr über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung wissen wollen, klicken Sie einfach mal im Internet auf www.dguv.de. Dort gibt's auch jede Menge Tipps, wie Eltern von Schulanfängern ihre Kinder vor möglichen Unfällen schützen können!

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Pressekontakt:

Stefan Boltz
Tel.:030/288763768
Mail:presse@dguv.de

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