Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
"Krach unter Kontrolle" - Lärmschutz für die Ohren bei der Arbeit
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Berlin (ots)
Anmoderationsvorschlag:
Großstadtverkehr, Rockkonzert, Bohrmaschine oder Winkelschleifer: Egal, ob bei der Arbeit oder in der Freizeit: Unsere Ohren müssen jeden Tag eine Menge Lärm ertragen. Manchmal ist der Krach so laut, dass er unheilbare Gehörschäden verursacht. Mehr über diese von vielen unterschätzte Gefahr und wie man den Krach unter Kontrolle bekommt, weiß Jessica Martin.
Sprecherin: Jede Form von Lärm tut unseren Ohren weh. Manchmal nervt er nur, im Extremfall kann er aber auch einen Gehörschaden verursachen.
O-Ton 1 (Christoph Preuße, 0:15 Min.): Ja, zum einen kann ein bleibender Schaden im Innenohr auftreten, der übrigens nicht wieder zu heilen ist. Krach und Lärm beeinträchtigen zum anderen aber auch grundsätzlich unsere Gesundheit: Wir sind gestresst, unkonzentriert, werden schneller müde - und dadurch steigt natürlich auch die Unfallgefahr."
Sprecherin: Sagt Christoph Preuße, Experte für Arbeitsschutz der Berufsgenossenschaft Holz und Metall, und erklärt:
O-Ton 2 (Christoph Preuße, 0:27 Min.): "Entscheidend ist für den Gehörschaden der gemessene Schalldruckpegel und die Dauer. Richtig gefährlich wird es, wenn wir über acht Stunden lang 85 Dezibel ausgesetzt sind. 85 Dezibel, das klingt nicht viel, das ist eine Handbohrmaschine. Es reichen 5 Minuten mit einem Winkelschleifer, der hat so 105 Dezibel, um das Gehör nachhaltig zu schädigen. Ein Presslufthammer liegt, genauso wie ein Rock-Konzert, noch deutlich drüber, so bei 110 Dezibel. Ohne Gehörschutz geht da gar nichts."
Sprecherin: Das gilt sowohl fürs Privat- als auch fürs Berufsleben. Privat kann natürlich jeder selbst entscheiden, wann, wo und wie er seine Ohren vor zu viel Lärm schützt - im Beruf muss der Arbeitgeber dafür sorgen.
O-Ton 3 (Christoph Preuße, 0:23 Min.) "Lärmminderung durch das Unternehmen, durch den Betrieb ist die erste und die wichtigste Variante. Der Gehörschutz muss getragen werden, wenn 85 Dezibel im Schnitt überschritten werden. Ab 80 Dezibel muss Gehörschutz schon gekennzeichnet sein und auch von dem Arbeitgeber ausgegeben werden. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen muss der Arbeitgeber dann anbieten - und die sollte man dann auch wahrnehmen."
Sprecherin: Das gilt vor allem für Berufsanfänger, denn immerhin haben schon ungefähr ein Viertel der 16- bis 24-Jährigen einen Hörschaden. Einfach mal den Ausbilder fragen oder im Internet nachschauen.
O-Ton 4 (Christoph Preuße, 0:16 Min.): "Da gibt es eine Menge auf unserer Aktionsseite 'Jugend-will-sich-er-leben'. Da haben wir Videos, Informationen und Tipps zum Thema 'Lärmminderung und Gehörschutz', ein Quiz, einen Kreativwettbewerb und eine Menge Hintergrundwissen. Einfach mal auf www.jwsl.de klicken!"
Abmoderationsvorschlag:
Wem das jetzt alles zu schnell ging: Auf www.jwsl.de kann man noch mal in Ruhe alles über "Lärmminderung und Gehörschutz" nachlesen. Auf dieser Aktionsseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden nicht nur Berufsanfänger jede Menge gute Tipps.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte an ots.audio@newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: +49-30-288763-768
E-Mail: presse@dguv.de
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