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Coronavirus: Beschäftigte von externen Betrieben in den betrieblichen Informationsketten berücksichtigen

Berlin (ots)

In vielen Betrieben sind neben der Stammbelegschaft auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von externen Betrieben, zum Beispiel Handwerksbetriebe oder Zeitarbeitsfirmen tätig. Auch diese Personen müssen über die Maßnahmen informiert sein, die aktuell im Betrieb hinsichtlich des Coronavirus getroffen werden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Rahmen ihrer Kampagne "kommmitmensch" hin. Rechtsgrundlage hierfür ist § 8 des Arbeitsschutzgesetzes. Die entsprechenden Informationsketten müssen in Zusammenarbeit mit den externen Betrieben in der betrieblichen Pandemieplanung berücksichtigt sein. Konkret müssen insbesondere folgende Informationen an externe Betriebe und deren Beschäftigten kommuniziert werden, wenn sie im Betrieb tätig sind:

   - Gibt es Veränderungen in den Betriebsabläufen, die sich auf die 
     Zusammenarbeit auswirken?
   - Gibt es im Betrieb besondere Infektionsrisiken, die zu beachten 
     sind?
   - Wer ist im Betrieb zu informieren, falls ein Verdachts- oder 
     Erkrankungsfall bei externen Beschäftigten oder Selbstständigen 
     auftritt?
   - Wie wird informiert, falls in der Stammbelegschaft ein 
     Verdachts- oder Erkrankungsfall auftritt?

Informationen über das betriebliche Vorgehen helfen zum einen, dass alle Beteiligten schnell über mögliche Verdachts- oder Erkrankungsfälle Bescheid wissen. Zum anderen kann so Verunsicherung und der Verbreitung von Gerüchten vorgebeugt werden.

Weitere Hinweise zum Umgang mit Infektionsgefahren bei der Arbeit:

   - Für Reinigungskräfte: 
      https://www.bgbau.de/mitteilung/wischen-statt-spruehen/
   - Branchenregel Zeitarbeit:  http://ots.de/MzvE4h
   - Zur Pandemieplanung: 
      https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_384523.jsp
   - In leichter Sprache:  http://ots.de/kIEX2Y

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
presse@dguv.de

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