Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Hau(p)tsache gesund - Schutz der Haut am Arbeitsplatz
3 Audios
- 211006_BmE_Hauptsachegesund.mp3
MP3 - 2,1 MB - 02:15Download - 211006_OTP_Hauptsachegesund.mp3
MP3 - 3,2 MB - 03:32Download - 211006_Umfrage_Hauptsachegesund.mp3
MP3 - 490 kB - 00:31Download
One document
Berlin (ots)
Anmoderationsvorschlag: Dass man die eigene Haut möglichst vor Sonnenstrahlung schützen soll, weiß inzwischen jedes Kind. Aber auch andere Umwelteinflüsse, Reinigungs- und Desinfektionsmittel oder Stoffe, die bei der Arbeit verwendet werden, können der Haut zusetzen. Im neuen Berufsschuljahr steht der Schutz der Haut deshalb auch im Mittelpunkt der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. Mehr dazu von Mario Hattwig.
Sprecher: Hauterkrankungen gehören zu den am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten. Auffällig oft sind die Hände betroffen - vor allem bei jenen, ...
O-Ton 1 (Dr. Birgit Pieper, 24 Sek): "...die Feuchtarbeit verrichten, das heißt, viel Kontakt zu Wasser haben, zu wässrigen Medien haben, Kühl-/Schmierstoffen und ähnlichem. Vor allen Dingen betroffen sind Krankenhaus- und Pflegepersonal, wir haben die Floristen, die Gärtner, die Frisöre insbesondere, und Leute, die in metallverarbeitender Industrie arbeiten. Dann gibt es noch zusätzliche Gefahrstoffkontakte in vielen Bereichen. Die Vermeidung des Hautkontaktes ist da natürlich das A und O."
Sprecher: Erklärt Dr. Birgit Pieper, Präventionsexpertin bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Zuständig für den Schutz am Arbeitsplatz ist das Unternehmen. Welche Maßnahmen getroffen werden müssen, wird nach einer Gefährdungsbeurteilung über das sogenannte STOP-Prinzip abgeleitet.
O-Ton 2 (Dr. Birgit Pieper, 23 Sek): "S steht da für Substitution, das heißt Ersatz eines gefährlichen Stoffes gegen einen weniger gefährlichen. Das T steht für technische Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Spritzschutzeinrichtungen, Benutzung von Gabeln und so weiter. Und das O für organisatorische Schutzmaßnahmen - das ist zum Beispiel das Erstellen der Betriebsanweisung, Unterweisung der Beschäftigten, dass die wissen, wo die Gefährdungen liegen."
Sprecher: Unterstützt wird diese Unterweisung oft durch einen Hautschutzplan, in dem die persönlichen Schutzmaßnahmen - das P in STOP - festgelegt sind. Daran müssen sich vom Azubi bis zur erfahrenen Fachkraft alle Beschäftigten halten.
O-Ton 3 (Dr. Birgit Pieper, 27 Sek): "Denn auch in jungen Jahren können schon so die ersten Anzeichen auftreten. Zum Beispiel trockene, raue Hautstellen, Risse, Bläschen, Rötungen, nässende Hautverletzungen. Und in diesem Fall, ein Appell an alle: Möglichst direkt den Vorgesetzten informieren, beziehungsweise den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin. Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ebenfalls ein Ansprechpartner und der kann dann eben zusehen, die bisherigen Schutzmaßnahmen zu überprüfen und zu optimieren."
Sprecher: Im schlimmsten Fall trägt man sonst dauerhafte Hautschäden davon. Gerade Berufseinsteiger sollten daher immer im Blick behalten: Der Grundstein wird bereits in den Lehrjahren gelegt.
O-Ton 4 (Dr. Birgit Pieper, 12 Sek): "Und deswegen ist es ganz wichtig, die Beschäftigten von Anfang an dafür zu sensibilisieren, dass die Haut geschützt werden muss. Das Präventionsprogramm 'Jugend-will-sich-er-leben' ist ein wichtiger Baustein, um das zu erreichen."
Abmoderationsvorschlag: Krankenhaus- und Pflegepersonal, Floristen und Frisöre, Beschäftigte in der Holz und Metall verarbeitenden Industrie... die Liste an Berufen, in denen die Haut hohen Belastungen ausgesetzt ist, ist lang. Infos dazu, wie Folgeschäden vorgebeugt werden kann, gibt's auch noch mal im Netz unter jwsl.de.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: +49-30-13001-1414
E-Mail: presse@dguv.de
Glinkastr. 40, 10117 Berlin
Original content of: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), transmitted by news aktuell