Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Gewalt bei der Arbeit - Deutschland übernimmt das ILO-Übereinkommen
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Berlin (ots)
Gewalt bei der Arbeit ist weltweit für viele Beschäftigte ein Problem. Aktuell steht das Thema auch hierzulande auf der Tagesordnung, denn Deutschland will (übernimmt) das Übereinkommen 190 der Internationalen Arbeitsorganisation zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt übernehmen. Das Übereinkommen stellt fest, dass jeder Mensch das Recht auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung hat. Über die aktuelle Situation in Deutschland hat sich meine Kollegin Helke Michael mit einem Fachmann von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, kurz BG ETEM, unterhalten.
Sprecherin: Im Pflegebereich, aber auch überall dort, wo Kundenkontakt herrscht oder Geld fließt, kann es Gewalt am Arbeitsplatz geben. Dazu kommt noch interne Gewalt, die in jedem Beruf vorkommen kann. In Folge kann es einerseits zu Verletzungen kommen, andererseits...
O-Ton 1 (Dr. Just Mields, 21 Sek.): "Jede Gewalterfahrung macht etwas mit mir psychisch. Das nennt man eine Traumatisierung und dann kann es als Folge zu einer sogenannten posttraumatischen Belastungsstörung kommen. Das heißt, Folgen, die mich sozusagen in meiner Lebensführung extrem beinträchtigen. Ich kriege Flashbacks, ich kann nicht mehr schlafen und viele organische Leiden ziehen sich dann hinterher."
Sprecherin: So Dr. Just Mields von der BG ETEM. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihre Beschäftigten aber vor Gewalt schützen. Dazu sollte man zunächst die Risiken, die mit der Arbeit verbunden sind, betrachten und dann entsprechende Maßnahmen umsetzen.
O-Ton 2 (Dr. Just Mields, 16 Sek.): "Das kann sein, dass ich dafür sorge, dass im Zweifelsfall der Berater schneller an der Tür ist als der Kunde. Ich lege keine Messer auf den Tisch oder auch keine Brieföffner und sorge dafür, dass ich auch die Umgebungsbedingungen so gestalte, dass die Leute erstmal gar nicht sauer werden. Nicht lange warten lassen!"
Sprecherin: Bei dieser Gefährdungsbeurteilung und den Präventionsmaßnahmen unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung. Daneben gibt es aber auch Angebote für Opfer von Gewalt.
O-Ton 3 (Dr. Just Mields, 17 Sek.): "Sprich, wenn ich einem Gewaltereignis ausgesetzt worden bin, dann ist das wie ein Arbeitsunfall zu werten und dann haben wir, auch grade, wenn diese typischen psychischen Folgen kommen, Angebote, dass Sie dann sogenannte probatorische Sitzungen bekommen und im Zweifelsfall auch eine längere therapeutische Behandlung möglich ist."
Sprecherin: Sollte es bei der Arbeit zu einer bedrohlichen Situation kommen, empfiehlt der Experte, sofort um Hilfe zu rufen und die Situation zu verlassen.
O-Ton 4 (Dr. Just Mields, 16 Sek.): "Es gibt nichts wichtigeres als die eigene Sicherheit. Möglichst mit einfachen, klaren Worten, dem anderen verständlich machen, dass man ihm nichts Böses will aber das man jetzt die Situation verlässt und dann also auch zügig aus der Situation rausgehen. Alles andere kann später folgen."
Abmoderationsvorschlag: Deutschland will (übernimmt) das Übereinkommen 190 der Internationalen Arbeitsorganisation zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt übernehmen. Viele Maßnahmen aus der Konvention sind hierzulande allerdings schon umgesetzt. Und das ist auch nötig, denn allein im Jahr 2021 wurden den Unfallversicherungsträgern knapp 12.000 Fälle von Gewalt bei der Arbeit gemeldet - die meisten aus dem Sozial- und Pflegebereich. Mehr Infos zum Thema und auch Hilfe bei Präventionsmaßnahmen finden Sie im Internet bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen und unter www.dguv.de.
Pressekontakt:
Elke Biesel
Stv. Pressesprecherin
Telefon: +49 30 13001-1411
E-Mail: Elke.Biesel@dguv.de
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