Ostsee-Zeitung: Kommentar zur Sterbehilfe
Rostock (ots)
Juristisch ist ein klärendes Wort gesprochen. Der Wille eines todkranken Menschen, nicht mehr künstlich am Leben erhalten zu werden sondern in Würde sterben zu können, ist demnach höher zu bewerten als die vermeintliche Verpflichtung, lebenserhaltende Maßnahmen bis zum bitteren Ende durchzuführen. Anders gesagt: Mit anderen Worten: Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen hat über den Tod hinaus Anerkennung gefunden. Endlich, sagen viele. Und wer jetzt von einem Sieg der Menschenwürde spricht, tut dies bestimmt nicht zu Unrecht. Dennoch bleiben jene Restzweifel, die kein Jurist der Welt jemals wird ausräumen können. Zweifel, die ihren Ursprung in Moral, Ethik und vielleicht auch jener tiefsitzenden Angst vor der Endgültigkeit solcher Entscheidungen haben, die bei allen Fragen ums Sterben den Blick trübt. Und das ist nicht nur eine Frage der Religion:<NO>. Es ist und bleibt eine Frage des eigenen Gewissens - an einem nämlich hat sich nichts geändert: Der Tod nimmt uns jede Chance auf die Zukunft, unwiderrufbar. Er markiert das Ende der Hoffnung, zumindest in dieser Welt - und er kennt keinen Unterschied zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe und dem Tod auf Verlangen. Wer da argumentiert, dass nicht nur Juristen hier das letzte Wort haben dürfen, der liegt sicher nicht völlig falsch.
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