Ostsee-Zeitung: Kommentar zum Neonazi-Untersuchungsausschuss
Rostock (ots)
Der Bundestag ist für den Bund zuständig. Was in den Ländern schief gelaufen ist, entzieht sich seiner Kompetenz. Deshalb würde ein Untersuchungsausschuss allein der Sache nicht gerecht. Zu diesem formalen Einwand kommt die politische Erfahrung. Wenn Abgeordnete öffentlich über das Handeln der amtierenden oder einer früheren Regierung zu Gericht sitzen, verengt sich schnell ihr Blick. Parteipolitische Auseinandersetzung ersetzt dann oft das Bemühen um Aufklärung. Erst recht, wenn der Wahltermin näher rückt.
Die Stärke einer gemeinsame Expertenkommission von Bund und Ländern liegt darin, dass ihr die Innenminister die erforderlichen Einblicke verschaffen können. Ihre Schwäche ist, dass sich die Exekutive selbst kontrolliert. Viel spricht deshalb für die Kombination aus beiden Gremien. Die Experten arbeiten die Abläufe auf, die Abgeordneten konzentrieren sich auf die Fehler im System. So könnte es beides geben: rasche Aufklärung und rasche Konsequenzen. Voraussetzung ist, dass es zur Arbeitsteilung kommt, nicht zur Konkurrenz.
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