Ostsee-Zeitung: Kommentar zum Zeitarbeit-Urteil
Rostock (ots)
Jetzt ist es amtlich: Lohndumping, mit dem viele Zeitarbeitsfirmen am Arbeitsmarkt agieren, verstößt gegen das Gesetz. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil festgestellt. Die Folgen werden die Arbeitswelt gravierend beeinflussen: Zehntausende Leiharbeiter haben Anspruch auf eine gleiche Entlohnung wie Stammbelegschaften. Ihnen müssen Löhne und Gehälter für Jahre nachgezahlt werden. Und: Etliche Verleihfirmen werden deshalb finanzielle Probleme bekommen. Zu Recht. Denn die Unternehmen haben ihren Leihmitarbeitern möglichst niedrigste Löhne gezahlt. Im Osten etwa mussten sich Beschäftigte mit Stundenlöhnen unter sechs Euro abspeisen lassen. Legalisiert hatten die Verleiher dies jahrelang durch einen Trick: Sie schlossen Verträge mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften. Und konnten so alle Abschlüsse der DGB-Einzelgewerkschaften unterbieten. Das wird nach dem Urteil endlich vorbei sein. Eine gute Nachricht für viele Arbeitnehmer der Zeitarbeitsbranche. "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" - das müssen sie den Firmen wert sein.
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