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Neue Westfälische: Blutproben nur mit Zustimmung von Richtern Schutz vor Willkür HUBERTUS GÄRTNER

Bielefeld (ots)

Es ist eine knifflige Angelegenheit, die das
Oberlandesgericht Hamm heute zu entscheiden hat. Der zuständige Senat
muss das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafverfolgung 
gegen die Grundrechtsverletzung bei einer Wohnungsdurchsuchung 
gegeneinander abwägen. Die eigenen vier Wände sind völlig zu Recht 
besonders geschützt. Polizisten zum Beispiel dürfen dort nur 
eindringen, wenn sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss 
vorweisen können - oder eine besondere Gefahr im Verzug ist.
Bereits vor einigen Wochen hatten die OLG-Richter in einem weithin 
unbekannten Urteil der Polizei die Leviten gelesen. Diese dürfe nicht
einfach unter Verweis auf ihre "langjährige Praxis" die Entnahme von 
Blutproben anordnen, so wie es in der Vergangenheit wohl tausendfach 
geschehen ist. Im Regelfall muss die Polizei vor einer Blutprobe 
jedesmal einen Richter anrufen - erst dann darf sie loslegen.
Vielen Laien mag die Argumentation des OLG nicht passen und womöglich
auch praxisfern vorkommen. Doch der Richtervorbehalt hat durchaus 
seinen Sinn. Er ist ein wichtiges und grundlegendes Element in 
unserer Demokratie und dient dazu, die Menschen vor Willkür zu 
schützen: Die Exekutive wird von der Judikative in Schranken 
gehalten.
Dass diese Machtbalance in unserem Staat nicht mehr hinreichend 
funktioniert, ist schon oft kritisiert worden. Die Behörden 
argumentieren vielfach mit der besonderen Eilbedürftigkeit ("Gefahr 
im Verzug") und nehmen ohne richterlichen Beschluss Maßnahmen wie 
beispielsweise Telefonüberwachungen vor. Es soll zwar auch schon 
vorgekommen sein, dass Richter schwerwiegende Eingriffe in die 
Grundrechte nach einer eher oberflächlichen Prüfung angeordnet haben.
Der Richtervorbehalt ist deshalb kein Allheilmittel. Aber er bleibt 
ein wichtiges Rezept.

Pressekontakt:

Neue Westfälische
Jörg Rinne
Telefon: 0521 555 276
joerg.rinne@neue-westfaelische.de

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