Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Verfassungsgericht stoppt NRW-Nachtragshaushalt Schallende Ohrfeige PETER JANSEN, DÜSSELDORF
Bielefeld (ots)
Da mögen sich die führenden Vertreter von SPD und Grünen in NRW noch so viel Mühe geben, die Bedeutung der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zu relativieren und klein zu reden. In Wahrheit wissen auch sie, dass ihnen die sieben höchsten Richter des Landes eine schallende Ohrfeige verpasst haben. Die Opposition von CDU und FDP hat die erste Runde im Streit um die Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts klar gewonnen, die Minderheitskoalition von SPD und Grünen hat verloren - das ist die Botschaft aus Münster. Die Gründe, warum das Gericht in einer in Deutschland noch nie vorgekommenen Aktion der Regierung in den Arm gefallen ist ist, lassen sich in der Begründung nachlesen. Die Folgen einer weiteren Kreditaufnahme und die damit verbundene zusätzliche Zinsbelastung sind demnach weit gravierender als die Einschränkung des Handlungsspielraums der Regierung durch die Anordnung. Die rot-grüne Regierung hat in Münster eine doppelte Niederlage erlitten. Ihre juristische Argumentation, mit der sie die von CDU und FDP beantragte einstweilige Anordnung verhindern wollte, wurde vom Gericht in der Luft zerrissen. Weit gravierender ist die politische Niederlage. Ganz offensichtlich ist das Verfassungsgericht nicht bereit, der Landesregierung in der Frage neuer Schulden freie Hand zu lassen. Die Verfassung schreibt vor, dass das Land nicht mehr Kredite aufnehmen darf, als es für Investitionen ausgibt - eine Obergrenze, die in unschöner Regelmäßigkeit von Regierungen jeglicher Zusammensetzung durchbrochen wird, aber selten so dreist und drastisch wie 2010 geschehen und für 2011 geplant. Es ist kaum zu glauben, dass das Gericht in der Entscheidung in der Hauptsache zu einer anderen Auffassung kommt. Nimmt Rot-Grün das Urteil so ernst, wie sie jetzt sagen, können sie den Entwurf für den Haushalt 2011 wieder einpacken. Es ist kaum zu glauben, dass die darin angekündigte Verschuldung, die wieder weit über den Ausgaben für Investitionen liegen soll, vom Verfassungsgericht gebilligt wird. Die Begründung, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht sei gestört und damit eine Überschreitung der in der Verfassung festgelegten Grenze zulässig, wirkt angesichts der aktuellen Konjunktur- und Arbeitslosendaten wenig überzeugend. SPD und Grünen, die in NRW trotz der fehlenden eigenen Mehrheit zunehmend selbstbewusst auftraten und regierten, wurde ein gewaltiger Dämpfer verpasst. Es ist abzusehen, dass die präventive Haushaltspolitik, die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) zu einem Markenzeichen ihrer Regierung machen und mit der sie durch kostspielige Strukturveränderungen jetzt die Grundlage für größere Einsparungen in der Zukunft legen wollte, in den Augen der Verfassungsrichter keine Gnade findet. Die politischen Konsequenzen der Entscheidung aus Münster sind noch nicht abzusehen. Zunächst wollen und müssen alle Parteien abwarten, wie die Entscheidung in der Hauptsache ausfällt und wie sie begründet wird. So lange sind auch Neuwahlen kein Thema. Das Interesse an einer baldigen erneuten Entscheidung der Wählern dürfte jetzt auch bei SPD und Grünen abgenommen haben.
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