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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Stilllegung von Atomkraftwerken Von Angst befeuert PETER STUCKHARD

Bielefeld (ots)

Die Bundesregierung hat sich das Recht zugebilligt, sieben Atommeiler vorübergehend stillzulegen. Daran sind Fragen zu richten. Erste Frage: Durfte sie das? Bis die Juristen des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) diese Frage beantworten hilft das Atomgesetz. In einem Rechtsstaat leben muss dieser belastende Verwaltungsakt der Aufsichtsbehörde eine Rechtsgrundlage haben: In Paragraph 19 des Atomgesetzes steht, dass die Atomaufsicht das darf, um, so wörtlich, einen Zustand zu beseitigen, aus dem sich durch die Wirkung ionisierender Strahlen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter ergeben können. Dazu kann sie den Betrieb eines Atomkraftwerks (AKW) "einstweilen" einstellen. Endgültig darf sie das erst dann, wenn die Genehmigung für die Anlage rechtskräftig widerrufen ist. Aber auch die Einstweilige Einstellung lässt Fragen offen. Gibt es seit den Ereignissen in Japan neue Erkenntnisse zur Sicherheit der AKW? Gibt es doch strahlungsbedingte Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachgüter der Bundesbürger? Hat sich die Situation hier nach der umstrittenen Verlängerung der AKW-Laufzeiten dramatisch geändert? Falls nein, bleiben nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Anlagen waren schon vor der Laufzeitverlängerung unsicher. Dann hätte die schwarz-gelbe Mehrheit unverantwortlich gehandelt. Oder von den Anlagen geht weiterhin keine Gefahr aus. Dann gibt es keine sachliche Grundlage für die Anwendung des Paragraphen 19 und das aufsichtsbehördliche Eingreifen. Es gibt also aus schlichter Logik gute Gründe für den Verdacht, dass es sich um eine politische Entscheidung handelt. Die ist allerdings bei Angela Merkel (CDU) und ihren politischen Freunden auch von Angst befeuert. Nicht von der vor ionisierender Strahlung aus deutschen AKWs, sondern von der vor dem Wählerwillen. Schwarz-Gelb ahnt, dass das Vertrauen in das regierungsamtliche Mantra von den deutschen als den sichersten AKWs der Welt bei den Wählerinnen und Wählern nicht mehr verfängt. Immer breitere Kreise interessieren sich außerdem für die Frage, wohin atomare Abfälle entsorgt werden sollen. Sie registrieren, dass das Szenario von den Lichtern, die in Deutschland ohne Atomstrom ausgehen, eher Propaganda als Realität ist. Handelt es sich aber um eine politische Entscheidung der Bundesregierung und nicht um ein Eingreifen des Bundesministers Norbert Röttgen als Aufsichtsbehörde, dann führt kein Weg daran vorbei, dass das Parlament beteiligt werden muss. Dann müssen die Regierung und die sie tragenden Parteien der Öffentlichkeit darlegen, warum und wie sie die Ereignisse in Japan zum Umdenken veranlasst haben und wie es weitergehen soll. Bis dahin gilt, egal wie jeder Einzelne zur Nutzung der Atomenergie steht: Die Bundeskanzlerin ist ein paar Antworten schuldig.

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