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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik Gute Nachricht PETER STUCKHARD

Bielefeld (ots)

Die Präimplantationsdiagnostik (PID), die Prüfung künstlich befruchteter Eizellen auf Krankheiten vor dem Einpflanzen in den Mutterleib, bleibt in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Das ist eine gute Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger dieses Staates. Weil es der katholischen Kirche nicht gelungen ist, ihr abstraktes und in seiner Absolutheit oft inhumanes Gewissensdiktat zur Richtschnur staatlicher strafrechtlicher Vorschriften zu machen. Die evangelische Kirche und der deutsche Ethikrat waren da weitaus offener. Eine gute Nachricht aber auch deshalb, weil jetzt nicht etwa alle Epigonen Dr. Frankensteins freie Bahn hätten, jungen Paaren die Produktion des perfekten Designerbabys anzubieten. Diese Befürchtung war es wohl, die viele Abgeordnete sowohl innerhalb als auch jenseits der CDU/CSU-Fraktion bewegt hat, für ein Verbot der PID zu plädieren. Die Bundestagsmehrheit, die jetzt für den Antrag der FDP-Gesundheitsexpertin Ulrike Flach gestimmt hat, hat die Not des Individuums höher bewertet als die hehre Idee, hat die Gewissensentscheidung für eine PID in die Hände der betroffenen Eltern, in die Hände mündiger Bürgerinnen und Bürger, gelegt, gleichzeitig aber Leitplanken errichtet, die einen Missbrauch erschweren. Ein völliges Verbot der PID wäre allerdings auch sehr schwer zu erklären gewesen. Nach Paragraph 218 des Strafgesetzbuches wäre diese Untersuchung erstens kein unter Strafe gestellter Schwangerschaftsabbruch. Unterbliebe eine PID und würde durch eine Fruchtwasseruntersuchung im Verlauf der Schwangerschaft dann festgestellt, dass der Fötus leider doch durch eine Erbkrankheit geschädigt wäre, bliebe sogar eine Spätabtreibung straffrei. Vor diesem Hintergrund geltenden Rechts zum Schutz des Lebens wäre ein PID-Verbot nichts anderes gewesen als Prinzipienreiterei.

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