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Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR Gesetz zur vertraulichen Geburt Im Zweifel für das Leben KATHARINA BÄTZ

Bielefeld (ots)

Na endlich, es scheint vollbracht: Der Bundestag will das Gesetz zur vertraulichen Geburt verabschieden. Dann können Schwangere ab Mai 2014 vertraulich entbinden, ihrem Kind aber gleichzeitig ermöglichen, ab dem 16. Lebensjahr seine Herkunft zu erfahren. Dieser Beschluss war längst überfällig. Bislang haben Mütter in Notlagen die Möglichkeit, ihr Kind anonym zur Welt zu bringen oder es in einer Babyklappe abzulegen. Beides sind jedoch umstrittene Angebote. Erstens geht die Mutter bei einer Geburt außerhalb der Klinik ein unnötiges Risiko für sich und das Neugeborene ein, denn eine gute medizinische Versorgung ist in diesem Fall schlichtweg nicht gewährleistet. Zweitens fehlt beiden Angeboten die Rechtsgrundlage - mit ihnen wird das verfassungsrechtlich garantierte Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung unterlaufen. Familienministerin Kristina Schröder will jedoch auch nach der Einführung der vertraulichen Geburt an den bisherigen Modellen festhalten. Für diesen Entschluss erntet sie Kritik von vielen Seiten. Dabei ist ihre Intention verständlich, die gute Absicht unumstritten. Laut einer Studie des Deutschen Jugendinstituts wurden zwischen 1999 und 2010 fast 1.000 Kinder anonym geboren oder in eine Babyklappe gelegt. Der Wegfall dieser Modelle würde die Gefahr bergen, dass notleidende Mütter keinen anderen Ausweg sehen, als ihr Kind auszusetzen - oder im schlimmsten Fall zu töten. Nicht jede Frau möchte nach der emotional schweren Trennung von ihrem Baby nach 16 Jahren den Kontakt wieder aufnehmen. Natürlich wiegt das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung schwer. Aber das Recht auf Leben wiegt es nicht auf. Wenn Babyklappe und anonyme Geburt Kindstötungen verhindern, tut Ministerin Schröder gut daran, beide Alternativen zu erhalten.

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