Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Sicherungsverwahrte erhalten Schadenersatz Konsequent HUBERTUS GÄRTNER
Bielefeld (ots)
Wer zu Unrecht im Gefängnis saß, hat Anspruch auf Entschädigung. Dieser Grundsatz gilt in einem Rechtsstaat. Der Bundesgerichtshof (BGH) ist ihm gefolgt und hat ehemaligen Sicherungsverwahrten 500 Euro Schadenersatz für jeden Monat zugesprochen, den sie zu lange eingesperrt waren. Bei den vier Klägern kommen zwischen 49.000 und 73.000 Euro zusammen. Weitere Betroffene werden nun ähnliche Forderungen stellen - die Länder müssen dafür geradestehen. Juristisch ist die BGH-Entscheidung richtig und konsequent, aber sie löst trotzdem Beklemmungen aus. Die Summen werden ja nicht unschuldigen Personen zugesprochen. In den Genuss kommen Straftäter, die nicht als psychisch Kranke eingestuft wurden, sondern die im Zustand der Schuldfähigkeit schwerste Verbrechen begangen haben und von denen eine Gefahr für die Gesellschaft ausgegangen ist - und manchmal sogar noch heute ausgeht. Deshalb ist es ebenfalls konsequent, wenn das Land NRW die Entschädigung nun mit den Kosten für die (rechtmäßigen) Haftzeiten verrechnen will. Andernfalls ginge der Glaube an die Gerechtigkeit verloren.
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