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Neue Westfälische (Bielefeld): Der Münchner Kunstfund und die Justiz Blamage RALF MÜLLER

Bielefeld (ots)

Die Fragezeichen um den sensationellen Münchner Kunstfund häufen sich. Und wieder zeigt sich die bayerische Justiz als Wundertüte. Als man Ermittlungen gegen "Bayern"-Ikone Uli Hoeneß einleitete, da wurde sogar Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) umgehend informiert. Als man jedoch vor fast zwei Jahren in einer unscheinbaren Münchner Wohnung mehr als 1.400 Bilder im Wert von mehr als einer Milliarde Euro und von unschätzbarem Wert für die Kunstwelt beschlagnahmte, hielt man es augenscheinlich nicht für notwendig, den damaligen Kunstminister Wolfgang Heubisch (FDP) oder die Justizministerin Beate Merk (CSU) zu informieren. Die Serie der Merkwürdigkeiten beginnt spätestens mit der Beschlagnahme, und sie setzt sich fort mit einem Deal, wie er nun offenbar geplant ist. Da Augsburgs Justiz unter Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht sagt, was Gemäldebesitzer Cornelius Gurlitt vorgeworfen wird, muss man vermuten, dass die Beschlagnahme rechtswidrig war. Denn allzu schwer scheinen die Vorwürfe gegen Gurlitt nicht zu wiegen, sonst wäre man - wie gegen Hoeneß - gleich mit einem Haftbefehl angerückt. Wenn es nach den Augsburger Ermittlern gegangen wäre, hätten sie noch lange Zeit im stillen Kämmerlein weitergepuzzelt. Mit einer einzigen Sachverständigen, die sich für einen Teil der Bilder gar nicht als sachverständig erklärte. Wie viel Jahre hätte man in Augsburg denn noch im Geheimen vor sich hin ermitteln wollen? Bis der letzte mögliche Anspruchsberechtigte gestorben oder etwaige Rückgabeansprüche verjährt sind? Die Fragen häufen sich, wie immer, wenn Geheimniskrämerei betrieben wird. Die bayerische SPD-Kulturpolitikerin Isabell Zacharias liegt wohl richtig, wenn sie sagt, das Ganze rieche nach einem Untersuchungsausschuss.Nicht nur in München, denn auch die Behörde von Kulturstaatsminister Bernd Neumann soll informiert gewesen sein. Es handelt sich also nicht um eine rein bayerische Blamage. Was gerne vergessen wird: Noch konnte dem 79-jährigen Gurlitt offenbar nicht nachgewiesen werden, dass der auch nur ein einziges der 1.406 Bilder zu Unrecht besitzt. Noch gelten für ihn die Unschuldsvermutung und der grundgesetzliche Schutz des Eigentums.

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