Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR Verfahren gegen Tebartz-van Elst eingestellt Nicht das Ende CARSTEN HEIL
Bielefeld (ots)
Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hat ein juristisches Verfahren in der Hauptsache wegen seiner falschen eidesstattlichen Versicherung abgewendet. Der Limburger Theologe hat sich damit zumindest die Chance erhalten, weiter sein Amt ausüben zu können. Wenn er jedoch verurteilt worden wäre, hätte das Bistum unter keinen Umständen mit ihm weiterarbeiten können. Ein Bischof hat das Recht, von der Justiz so behandelt zu werden, wie es jedem Deutschen zusteht. Er hat seine falsche Versicherung eingeräumt, und da die Schuld nicht so schwer ist - der Sachverhalt eher läppisch -, haben Gericht und Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen eine Geldauflage von 20.000 Euro eingestellt. Das heißt: Die Verhältnismäßigkeit ist gewahrt worden. Auch wenn ein fader Beigeschmack zurückbleibt. Es gibt aber eine zweite Ebene. Kann ein Bischof, der einräumen musste, öffentlich wissentlich gelogen zu haben, weiter Vorbild und Hirte einer so großen Gemeinde sein? Müssen an ihn nicht strengere Maßstäbe angelegt werden? Nach menschlichem Ermessen sicherlich. Allerdings bedeutet Theologie etwas anderes. Die biblische Botschaft ist manchmal mit menschlicher Vernunft nicht zu fassen, nach menschlichen Maßstäben nicht zu beurteilen. Die Begriffe "Buße", "Umkehr" und "Vergebung" spielen eine zentrale Rolle. Die Bibel ist voll von Gescheiterten, die am Ende doch das Ziel erreicht haben. Der Jünger Petrus hat Jesus dreimal verraten, weinte über diesen Verrat bitterlich und wurde dann doch einer der Gründungsväter des Christentums. Auch das muss derjenige im Blick behalten, der Tebartz-van Elsts Verhalten beurteilen will. Etwas anderes ist es, ob die Gemeinden im Raum Limburg noch mit ihrem Oberhirten zusammenarbeiten und leben wollen. Denn der Unmut vor Ort richtet sich nicht gegen Falschaussagen, sondern gegen unangemessene Geldausgabe und vor allem gegen autoritären Führungsstil. Da muss Tebartz-van Elst einen weiten Weg zurücklegen, um die "Umkehr" glaubwürdig zu bewerkstelligen. Der Fall des Limburger Bischofs ist mit der Entscheidung des Hamburger Amtsgerichts nicht beendet.
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