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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Strafrechtliche Sanktionen gegen Raser Angezeigt Hubertus Gärtner

Bielefeld (ots)

Zugegeben: Es gibt sie, die notorischen Schleicher, die mit ihren Autos das Rechtsfahrgebot missachten und auf anderen Fahrbahnen den Weg versperren. Die Polizei kann diese "lahmen" Zeitgenossen sanktionieren, sie sollte es auch tun. Aber wenn wir ehrlich sind, dann stellen nicht die langsamen Verkehrsteilnehmer das eigentliche Problem dar. Die großen Gefahren auf Deutschlands Straßen gehen in erster Linie von den Rasern aus. Von jenen, die mit Tempo 200 und mehr sogar bei Dunkelheit ohne Rücksicht auf Verluste dahinjagen, um vielleicht ein paar Minuten früher ans Ziel zu kommen. Solche Aggressivlinge setzen ihr Auto in der Tat als eine Art Waffe ein. Sie schießen und mobben mit ihrer Lichthupe jeden beiseite, der sich ihnen in den Weg stellt. Alle, die häufig mit dem Auto unterwegs sind, können von solchen beängstigenden Situationen berichten. Deshalb ist es durchaus angezeigt, darüber nachzudenken, wie man diese Drängler konsequenter bestrafen kann. Zwar gibt es bereits die Möglichkeit strafrechtlicher Sanktionen, aber sie lassen sich bislang nur schwer in die Tat umsetzen. Die Idee der Gewerkschaft der Polizei, die Schwelle zum Strafrecht bei notorischen Rasern und Dränglern zu senken, ist deshalb richtig. Noch viel wichtiger erscheint es aber, das Entdeckungsrisiko für die Täter zu erhöhen. Das geht nur, wenn die Polizei noch besser ausgerüstet wird, um den fließenden Verkehr zu überwachen.

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