Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Freispruch für den Ex-Präsidenten Kluges Gericht THOMAS SEIM
Bielefeld (ots)
Christian Wulff ist vor nunmehr zwei Jahren zu Recht zurückgetreten vom Amt des Bundespräsidenten. Er hatte die Balance verloren zwischen dem, was legal, und dem, was legitim ist. Er hatte sich entfremdet von jenen, für die und in deren Interesse er vorgab zu handeln. Er hatte sich verstrickt in eine Affäre, die dem Grunde nach keine war, aber durch seinen Dilettantismus eine wurde. Man mag zu seinen Gunsten annehmen, dass man im Verlauf eines solchen Vorgangs automatisch einen gewissen Tunnelblick entwickelt und sich von der Realität und den durch sie bestimmten notwendigen Reaktionen entfernt. Aber selbst dann bleibt als Urteil über den Bundespräsidenten: Er war nicht in der Lage, sich und sein ihn umgebendes Beraterfeld so zu organisieren, dass er persönlichen Vorteil und die Stärke des Egos nicht über Ehre und Verpflichtungen des Amtes stellte. Der Rücktritt war nicht nur richtig, er war zwingend. Gestern ist Christian Wulff vom Vorwurf der Vorteilsannahme freigesprochen worden. Das ist ein gutes Urteil. Bei den Ermittlungen und der Verhandlung gegen Wulff ging es nicht um knapp 720 Euro, die ein Freund angeblich für ihn bezahlte und mit denen er eine wohlwollende Handlung des Politikers auslösen oder begleichen wollte. Auf die Höhe der Summe oder des Schadens kommt es natürlich nicht an, wenn es um Unrecht geht. Da muss man nur die Frauen und Männer fragen, die sich dafür verantworten mussten, dass sie ein Stück Wurst aus der Fleischtheke ihres Metzgers selbst gegessen haben oder dass sie im Müll ihres Arbeitgebers nach Nahrung suchten oder dass sie einen Pfandbon gegen das eigene Unternehmen einlösten. Auch knapp 720 Euro hätten da als Plattform für eine Verurteilung reichen können. Es geht und ging auch nicht darum, ob Wulff durch den Verlust von Amt, Ansehen und privatem Glück schon genug gestraft sei, wie oft zu hören und zu lesen war. Das alles hätte eine Verurteilung nicht relativieren dürfen. Wohl aber ging es um die Vorverurteilung eines Menschen. Es ging um die Fehler der ermittelnden Beamten und Behörden. Es ging auch um die Angemessenheit von Ermittlungsaufwand und -ertrag. Vor allem ging es darum, dass die Staatsanwaltschaft offenbar voreingenommen war. Mag sein, dass sie sich vom Furor der öffentlichen Meinung, für den auch wir Medien mitverantwortlich sind, hat hinreißen lassen, aber als sie ihre Ermittlungen mit 24 Sonderermittlern aufnahm, da war sie in der Pflicht, auch Hinweise für die Unschuld von Christian Wulff zu suchen. Anders als in den angelsächsischen Staaten sollen die Staatsanwälte nicht Täter zur Strecke bringen, sondern die Wahrheit ans Tageslicht. Wenn die Wahrheit dazu taugt, dann sitzen auch die Täter anschließend zu Recht auf der Anklagebank. Wenn sie dazu nicht taugt, dann kann es keine Anklage geben. In Hannover haben die Staatsanwälte in besonders erschreckender Art und Weise ihre Pflicht vergessen. Auch Medien haben nicht immer und nicht in jedem Detail alle gebotene Sorgfalt an den Tag gelegt. Auch die Medien sind in besonderer Verantwortung, wie aktuell der Fall des ehemaligen SPD-Abgeordneten Edathy zeigt. Aber Medien sind anders als Staatsanwälte nicht Teil eines rechtsstaatlichen Verfahrens, sie bilden es nur ab. Am Ende dieses Verfahrens, das hoffentlich abgeschlossen bleibt, ist der Freispruch für Christian Wulff zwingend. So wie der Rücktritt es vor zwei Jahren war. Gut, dass es einen Richter gab, der diesen Unterschied erkannt und mit seinem Urteil durchgesetzt hat.
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