Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR Ärztliche Behandlungsfehler Empfehlenswerte Schiedsrichter PETER STUCKHARD
Bielefeld (ots)
Es wäre absurd anzunehmen, Ärztinnen und Ärzte arbeiteten durchweg fehlerfrei. Patientinnen und Patienten stehen im Zusammenhang mit vermeintlichen Ärztefehlern allerdings vor zwei grundsätzlichen Problemen. Das erste: Anders als beim Auto ist bei Schäden im menschlichen Körper ungleich schwerer zu entscheiden, was auf einen Reparaturfehler zurückzuführen und was schlichtweg unabänderliches Schicksal ist. Allein aus dieser Situation heraus entsteht für den Patienten das zweite Problem: Wie soll er nachweisen - und vor Gericht trägt er fast immer die Beweislast -, dass tatsächlich ein ärztlicher Fehler vorliegt? Das wird nur über einen ärztlichen Gutachter gelingen, den er beauftragt. Was teuer ist. Und den professoralen Obergutachter beauftragt dann die Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhauses, die in aller Regel den längeren finanziellen Atem hat. Kassenpatienten haben hier inzwischen zwar bessere Karten als Privatversicherte. Denn die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihnen, so will es jetzt das Gesetz, beispielsweise durch ihren medizinischen Dienst bei der Prüfung ihrer Ansprüche helfen. Für alle gilt indes: Im Zivilprozess bekommt man ein Urteil, nicht Recht. Das Verfahren bei der Ärztekammer bietet vergleichsweise bessere Chancen. Es ist, selbst wenn sich auch ärztliche Schiedsrichter mal verpfeifen können, deshalb zu empfehlen: Es ist unentgeltlich und holt ab 1. Juli von vornherein alle Beteiligten ins Boot.
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