Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Urteil des NRW-Verfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung Niederlage mit Ansage FLORIAN PFITZNER, DÜSSELDORF
Bielefeld (ots)
Ihre edlen Motive sollten am Ende nicht ausreichen. Mit den geplanten Einschnitten bei den höheren Beamten hatten sich die Düsseldorfer Koalitionäre vorgenommen, den Landeshaushalt um insgesamt 710 Millionen Euro zu entlasten und einen Personalabbau zu vermeiden. Jetzt hat das Verfassungsgericht in Münster die Finanzpolitik der Landesregierung erneut als unseriös eingestuft und die Nullrunden kassiert - eine herbe Niederlage für Rot-Grün in NRW. Angesichts der Schuldenbremse mag es legitim sein, über Abstriche in der Beamtenschar nachzudenken. In NRW arbeiten immerhin rund 417.000 Staatsdiener. Über eine gestaffelte Anpassung für Richter sowie Beamte wie Polizisten, Lehrer und Staatsanwälte sollten die Einsparungen abgefedert werden. Ob auch eine junge Studienrätin mit einem Gehalt von 3.230 Euro im Monat zu den Besserverdienern zählt, blieb indes fraglich. So auch für die Richter: Sie haben den Winkelzug von NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) nicht akzeptiert. Man hätte es ahnen können. Während einer Sachverständigenanhörung sprachen sich im vorigen Jahr Verfassungsrechtler, Gewerkschafter und Vertreter der Kommunen im Düsseldorfer Landtag dafür aus, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Unter den 21 Experten setzte sich allein der Bund der Steuerzahler für die "notwendigen Einschnitte" ein. Selbst wenn die kritische Grundmelodie damals aus politischem Idealismus heraus angestimmt wurde, ist vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung um die vorgesehenen Abstriche ein Umstand festzuhalten: Walter-Borjans fehlten anschließend über weite Strecken nicht nur extern, sondern auch hausintern sowohl die Verfassungsrechtler als auch die Argumente für ein Gegengutachten. Insofern handelt es sich in der Tat um einen Verfassungsbruch mit Ansage. Wer dafür nun allerdings in einer ersten Reaktion den Rücktritt von Hannelore Kraft fordert, schießt weit übers Ziel hinaus.
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