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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Kranke dürfen ihre Drogen selbst anbauen Gewichte verschoben HUBERTUS GÄRTNER

Bielefeld (ots)

Richter am Verwaltungsgericht Köln haben entschieden, dass der Eigenanbau von Cannabis in Ausnahmefällen genehmigt werden kann. Was auf den ersten Blick wie ein "Dammbruch" aussieht, entpuppt sich beim zweiten Hinsehen aber keineswegs als ein juristisches Plädoyer für den Konsum illegaler Drogen. Bei allen Klägern handelt es sich um Menschen, die unter schweren und chronischen Schmerzen leiden. Sie besitzen auch bereits eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte sie förmlich und im Einklang mit den Gesetzen erteilt. Nur den Anbau der Drogen in den eigenen vier Wänden wollte das Bundesinstitut nicht erlauben. Aus Sicht der Kläger ist er aber notwendig, weil die Krankenkassen die Kosten für den Cannabiserwerb über eine Apotheke (bis zu 600 Euro im Monat) nicht übernehmen und sie das Geld auch nicht aus privaten Mitteln aufbringen können. Insofern ist der Beschluss von Köln auch ein sozialer Akt. Bei drei von fünf Klägern sehen die Richter keine Gefahren durch den Selbstanbau. Bei einem Kläger geht die Kammer davon aus, dass er noch nicht alle zumutbaren Alternativen für die Behandlung seiner Krankheit ausgeschöpft hat, bei dem fünften schien die Hanfplantage nicht hinreichend gegen Dritte gesichert. Die Richter reden also keineswegs der völligen Legalisierung das Wort, wenngleich sie unausgesprochen die Gewichte ein wenig verschieben: Das ganz große Teufelszeug sehen sie in der Droge Cannabis ganz offensichtlich nicht, denn sonst dürfte man den Anbau auch nicht in Ausnahmefällen privatisieren. Experten, darunter namhafte Strafrechtler und Sozialarbeiter, halten das Strafrecht prinzipiell für ein untaugliches und sogar kontraproduktives Mittel, um Drogensucht zu bekämpfen. Das Urteil von Köln wird die Debatte darüber sicher wieder befeuern. Ähnlich kontrovers dürften am Ende auch die Meinungen darüber bleiben, ob Cannabis ein probates Mittel zur Schmerzlinderung ist. Fakt ist: Es hat auch Nebenwirkungen. Die sollte man auch nicht unterschätzen.

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