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Neue Westfälische (Bielefeld): Glyphosat im Bier Mit der Gesundheit spielt man nicht Dirk-ulrich Brüggemann

Bielefeld (ots)

Das Reinheitsgebot hat der bayerische Herzog Wilhelm IV. am Georgitag 1516 in Ingolstadt nicht umsonst erlassen. Im Originalwortlaut heißt es: "Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden." Damit ist eigentlich alles gesagt. Andere Stoffe gehören nicht ins Bier, auch wenn unsere niederländischen, belgischen und britischen Nachbarn oft das Reinheitsgebot nicht akzeptieren wollen und den deutschen Biertrinker dann mitleidig an der Theke belächeln. Natürlich gibt es auch leckere Biersorten, die nicht unbedingt nach dem Reinheitsgebot gebraut sind. Englische Bitterbiere, das bernsteinfarbene belgische Ale oder das flämische Oud Bruin, das niederländische Brand oder Hertog Jan sind Sorten, die auch nicht zu verachten sind. Aber Glyphosat im Bier? Auch wenn die Brauereien in Deutschland allerorts versichern, dass die zulässigen Rückstandshöchstwerte nie überschritten worden sind: Ein Geschmäckle bleibt immer. Da hilft es auch nicht, darauf zu verweisen, dass die Braugerste aus Frankreich, Dänemark und Großbritannien importiert wird. Wenn sich die heimischen Brauereien auf das Reinheitsgebot berufen, dann sind sie auch zu hundertprozentiger Kontrolle verpflichtet. Und der Deutsche Bauernverband meldet sich zu Wort und betont, dass Vorerntebehandlungen von Braugerste hierzulande verboten sind. Um sicherzugehen, muss also kontrolliert werden. Wenn auch nur der geringste Verdacht besteht, ein Mittel könnte krebserregend sein, muss auf dessen Einsatz verzichtet werden, denn mit der Gesundheit spielt man nicht. Auch wenn sich der Deutsche Bundestag für eine baldige Neuzulassung des Pflanzengifts Glyphosat ausgesprochen hat, kann er diese Entscheidung über den zukünftigen Einsatz des Pestizids immer noch revidieren. Und wenn der Bundestag dies nicht tut, dann muss die EU-Kommission handeln, wenn sie über eine neue Genehmigung des Unkrautvernichters zu entscheiden hat.

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