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Neue Westfälische (Bielefeld): Europagericht zu kirchlichem Arbeitsrecht Sonderrechte brauchen Gründe Sigrun Müller-Gerbes

Bielefeld (ots)

Darf der Glaube eines Menschen eine Rolle spielen bei der Frage, ob er eine Stelle bekommt? Das Grundgesetz sagt nein: In Deutschland darf niemand "wegen seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt" werden, heißt es da. Kein Arbeitgeber dürfte sich erlauben, einem Muslim wegen seines Glaubens zu kündigen, einen Juden mit Verweis auf die Religionszugehörigkeit aus dem Bewerbungsverfahren zu werfen oder einem Atheisten deshalb eine Stelle zu verwehren. Kein Arbeitgeber? Doch. Die beiden Kirchen, die zu den größten Arbeitgebern im Land gehören, tun es seit eh und je: Sie behalten sich vor, Stellen nach Bekenntnis zu vergeben. Das ist so lange kein Problem, wie es um den Kern der Verkündigung geht. Eine Stelle, zu deren Beschreibung die sonntägliche Predigt von der Kanzel gehört, kann kein Atheist bekommen. Aber die Theologen sind die Minderheit unter den Kirchenmitarbeitern. Viel mehr arbeiten in Heimen, Kliniken, Kitas - alles Bereiche, die im Wesentlichen nicht aus Kirchensteuern, sondern von Sozialkassen und öffentlicher Hand finanziert werden. Wenn die Kirche hier Sonderrechte beansprucht, muss sie sie gut begründen. Sie muss nachvollziehbar darlegen, warum, sagen wir, eine Krankenpflegerin ohne Bekenntnis weniger geeignet ist für eine Stelle als eine Christin. Und sie einstellen, wenn die Begründung nicht gelingt. Mehr verlangt das Luxemburger Urteil nicht, aber auch nicht weniger. Die eigenen Entscheidungen zu hinterfragen und gut zu begründen: Das ist in einer Welt, in der sich immer weniger Menschen zu einer Kirche bekennen, nicht zu viel verlangt.

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