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Neue Westfälische (Bielefeld): Gesetzentwurf zu Krankenkassenbeiträgen Die Wahl hat nur der Versicherte Martin Fröhlich

Bielefeld (ots)

Der CDU-Gesundheitsminister kündigt an, eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Eine Forderung, die Millionen Krankenversicherten eine Entlastung bringt und vom Koalitionspartner SPD stammt. Prompt kassiert Spahn reichlich Kritik. Verkehrte Welt? Nur auf den ersten Blick, denn die Kritik richtet sich nicht gegen die Rückkehr zur Parität zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch nicht gegen die Senkung des Mindestbeitrags. Es ist der Rest im Gesetzentwurf, der für Diskussionen sorgt. Der Minister prescht mit einem Frontalangriff vor: Die hohen Überschüsse der Kassen 2017 nimmt er zum Anlass, um sie zum Teilabbau der Finanzreserven zu zwingen. Das Geld soll an die Versicherten zurückfließen. Der Vorstoß klingt logisch, springt aber zu kurz. Denn auf die Kassen kommen durch Gesetze von Spahns Vorgänger Hermann Gröhe höhere Kosten zu. Bis sich diese Wirkung entfaltet, mag es noch etwas dauern, doch Beitragsanpassungen sollten lang- oder mindestens mittelfristig wirken. Eine Stadt senkt auch nicht sofort die Grund- und Gewerbesteuer, wenn ein Haushaltsjahr besser als erwartet endet. Natürlich muss eine Krankenkasse nicht Geld horten - zumal in Zeiten der Strafzinsen. Doch sie sollte überlegen, ob sie das Geld nicht im nächsten oder übernächsten Jahr benötigt. Zumal sich eine Schieflage im System zeigt: einige Kassen erzielen hohe Überschüsse, andere schaffen es gerade in die schwarzen Zahlen. Die Gründe liegen nicht nur im Management. Eine Rolle spielen regionale Besonderheiten (eine hohe Arzt- und Krankenhausdichte erhöht die Kosten). Der Risikostrukturausgleich bei der Bemessung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds muss reformiert werden. Spahns Entwurf hat gute Ansätze. Die Halbierung des Mindestbeitrags für freiwillig versicherte Selbstständige schließt eine schmerzhafte Lücke. Viele Kleinunternehmer wurden hart erwischt, wenn sie zu viel verdienten, um in der Familienversicherung ihrer Partner zu bleiben, aber zu wenig, um sich freiwillig zu versichern. Bleibt noch der Blick auf die echte Parität, die künftig auch für den Zusatzbeitrag gilt. Aus Sicht der Arbeitnehmer eine Entlastung. Allerdings stellt sich für Arbeitgeber die Frage, bei welcher Kasse ihre Beschäftigten sind, denn die Höhe des Zusatzbeitrages wirkt sich künftig auf die Lohnkosten aus. Man könnte versucht sein, Mitarbeiter zum Wechsel in eine günstige Kasse zu bewegen. Doch das ist nicht erlaubt. Die Wahl der Krankenkasse obliegt allein dem Versicherten und das muss auch so bleiben.

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