Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Dashcams im Straßenverkehr Bedenkliche Entscheidung Stefan Boes
Bielefeld (ots)
Jetzt bekommt also auch der Straßenverkehr den Videobeweis. Und die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) lässt befürchten, dass der Einsatz von Dashcams im Verkehr für noch größere Verwirrung sorgt als der Video-Assistent beim Fußball. Das Urteil ist zwar nachvollziehbar, weil es für mehr Gerechtigkeit sorgt und Gerichtsverfahren vereinfacht. Außerdem gibt es endlich eine gesetzliche Regelung. Die ist aber aus mehreren Gründen problematisch. Zum einen bleibt Unklarheit. Denn die permanente Aufzeichnung bleibt verboten. Das Gericht entscheidet im Einzelfall über die Verwendung. Das heißt: Wer dauerhaft filmt, handelt gesetzeswidrig, kann ein Video möglicherweise aber trotzdem als Beweismittel nutzen. Ein zweites Problem ist die Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Laut BGH verletzen Dashcam-Videos nicht die Privat-, sondern nur die Sozialsphäre. Das stimmt zwar. Dashcams bedeuten dennoch nicht weniger als den Einstieg in die Totalüberwachung des öffentlichen Raumes. Straßenverkehr gibt es in Deutschland nahezu überall. Sich im öffentlichen Raum aufzuhalten, bedeutet also, sich der Videoüberwachung auszuliefern. Das gesammelte Material befindet sich weder im eigenen noch im kontrollierten Besitz einer Behörde, sondern im Besitz fremder Personen. Unabhängig davon, wie belanglos das ist, was man im öffentlichen Raum tut, ist dieser Eingriff in den persönlichen Lebensbereich, zu dem das BGH nun Anreize gibt, höchst bedenklich. Der Einsatz von Dashcams ist erst dann vertretbar, wenn ein Standard dafür sorgt, dass die Aufnahmen erst gespeichert und abrufbar werden, wenn ein Unfall stattgefunden hat. Das schafft Klarheit und wird dem Datenschutz gerecht.
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