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Debatte um Waffenscheine für Bürgermeister Das Gewaltmonopol hat der Staat Matthias Bungeroth

Bielefeld (ots)

Es ist eine sensible, weil die zentralen Menschen- und Bürgerrechte betreffende Debatte, die aktuell geführt wird. Anfeindungen und Bedrohungen von Mandatsträgern, Feuerwehrleuten oder Vertreter anderer Berufsgruppen zielen auf die geistige und körperliche Unversehrtheit der attackierten Personen ab. Doch dass jemand diese Grenze überschreitet, darf der Staat und der jeweils Betroffene nicht zulassen. Die entscheidende Frage ist nun, welche Instanz dafür verantwortlich ist, den Schutz der attackierten Menschen zu gewährleisten. Hier ist die Antwort ganz klar: der Staat. Die Unteilbarkeit der Menschenrechte ist im Grundgesetz festgeschrieben. Darauf muss sich jeder berufen dürfen. Für die Sicherheit aller Bürger ist die Polizei zuständig. Wenn dieser Grundsatz preisgegeben wird, nähern wir uns Verhältnissen wie in den USA an, wo viele Bürger das Recht in die eigene Hand nehmen. Die Folgen sind bekannt: Amokläufe und Massaker in Schulen, Kirchen, Einkaufszentren oder auf offener Straße sind durch keine staatliche Ordnungsmacht zu verhindern. Wir sollten die Sicherheitsdebatte sachlich weiterführen, aber den Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols nie aufgeben. Sonst ändert sich unser Staatswesen fundamental.

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