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VKU zum Bundesratsverfahren zur Anreizregulierung
Wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Stadtwerke erhalten

Berlin (ots)

"Der VKU appelliert an den Bundesrat, eine
wirtschaftliche Überforderung der Stadtwerke durch die geplante 
Anreizregulierung abzuwehren", forderte Stephan Weil,  Präsident  des
Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), mit Blick auf die am 
kommenden Freitag anstehende Entscheidung der Länderkammer über die 
von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung zur Einführung der 
Anreizregulierung. "Bei der Mehrzahl der Länder scheint die 
Erkenntnis zu reifen", so Weil weiter, "dass die kommunalen 
Netzbetreiber durch die im Verordnungsentwurf aufgestellten 
Effizienzvorgaben mittelfristig in ihrer wirtschaftlichen Existenz 
gefährdet werden." Zugleich wies der VKU-Präsident die in den letzten
Tagen verbreitete Behauptung, die Änderungsvorschläge der 
Bundesratsausschüsse würden eine Erhöhung der Netzkosten zur Folge 
haben, "als bewusste Irreführung der Öffentlichkeit" zurück. Dies 
werde schon durch die Tatsache widerlegt, dass die Stadtwerke nach 
der ersten Genehmigungsrunde in diesem Jahr ihre Strom- und 
Gasnetzentgelte im Durchschnitt um 15% gesenkt hätten. "Selbst nach 
Umsetzung der abmildernden Änderungsempfehlungen der 
Bundesratsausschüsse müssen die Stadtwerke in den kommenden Jahren 
mit weiteren erheblichen Erlöseinbußen im Netzbereich in der 
Größenordnung von mehr als 15% rechnen", erklärte Weil.
Nach Informationen des VKU werden angesichts dieser 
Entwicklungsperspektiven bereits in vielen Stadtwerken ein 
umfangreicher Abbau von Arbeitsplätzen sowie die Reduzierung von 
Aufträgen an das örtliche Handwerk und Dienstleistungsgewerbe, aber 
auch notwendige Rückführungen von Investitionen für die 
Netzinfrastruktur einkalkuliert.
Weil erklärte weiter: "Die Änderungsvorschläge der 
Bundesratsausschüsse bringen wichtige Verbesserungen. Sie reichen 
aber nicht aus, um zu verhindern, dass die Mehrheit der kommunalen 
Netzbetreiber mittelfristig in eine dramatische wirtschaftliche 
Schieflage gerät." Er begründete dies  damit, dass ein wichtiger 
Kritikpunkt des VKU bislang unberücksichtigt geblieben sei. Auch für 
frühere Investitionen in die Netze, sogenannte ererbte Kosten, würden
Effizienzvorgaben gemacht, obwohl diese nachträglich von den 
Unternehmen nicht mehr beeinflusst  werden könnten. "Das muss doch 
jedem einleuchten, dass vor langer Zeit getätigte Investitionen in 
die Netze nicht reversibel sind, da  Strom- und Gasnetze im 
Durchschnitt eine Nutzungsdauer von 40 Jahren aufweisen", so Weil.
Im Ergebnis führe dies dazu, dass der Druck auf die tatsächlich  
beeinflussbaren operativen Kosten enorm steige. Selbst wenn alle 
Möglichkeiten für den Abbau von Personal und die Einschränkung von  
Investitionen genutzt würden, sei daher ein wirtschaftlicher 
Netzbetrieb mittelfristig nicht  mehr möglich. Dies hätten 
Berechnungen des VKU ergeben. Damit werde zugleich kommunales 
Vermögen in großem Stil entwertet und vernichtet. "Es kann nicht im 
Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs sein, wenn viele 
Stadtwerke aufgeben müssen. Die einzig ernst zu nehmenden 
Wettbewerber der großen Konzerne würden aus dem Markt gedrängt", 
warnte der VKU-Präsident. Er betonte, dass die kommunalen 
Netzbetreiber bereit seien, auch in Zukunft die Effizienz in den 
Netzen zu steigern. Es gehe ihnen um eine faire Ausgestaltung der 
Anreizregulierung, die ausreichend Chancen für den Erhalt der 
bisherigen Leistungs- und Investitionsfähigkeit biete.

Pressekontakt:

Rosemarie Folle
Pressesprecherin
Fon: +49-(0)30/203199-20
Fax: +49-(0)30/203199-80
E-Mail: folle@vku.de

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