Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
VKU zum Bundesratsverfahren zur Anreizregulierung
Wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Stadtwerke erhalten
Berlin (ots)
"Der VKU appelliert an den Bundesrat, eine wirtschaftliche Überforderung der Stadtwerke durch die geplante Anreizregulierung abzuwehren", forderte Stephan Weil, Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), mit Blick auf die am kommenden Freitag anstehende Entscheidung der Länderkammer über die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung zur Einführung der Anreizregulierung. "Bei der Mehrzahl der Länder scheint die Erkenntnis zu reifen", so Weil weiter, "dass die kommunalen Netzbetreiber durch die im Verordnungsentwurf aufgestellten Effizienzvorgaben mittelfristig in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet werden." Zugleich wies der VKU-Präsident die in den letzten Tagen verbreitete Behauptung, die Änderungsvorschläge der Bundesratsausschüsse würden eine Erhöhung der Netzkosten zur Folge haben, "als bewusste Irreführung der Öffentlichkeit" zurück. Dies werde schon durch die Tatsache widerlegt, dass die Stadtwerke nach der ersten Genehmigungsrunde in diesem Jahr ihre Strom- und Gasnetzentgelte im Durchschnitt um 15% gesenkt hätten. "Selbst nach Umsetzung der abmildernden Änderungsempfehlungen der Bundesratsausschüsse müssen die Stadtwerke in den kommenden Jahren mit weiteren erheblichen Erlöseinbußen im Netzbereich in der Größenordnung von mehr als 15% rechnen", erklärte Weil.
Nach Informationen des VKU werden angesichts dieser Entwicklungsperspektiven bereits in vielen Stadtwerken ein umfangreicher Abbau von Arbeitsplätzen sowie die Reduzierung von Aufträgen an das örtliche Handwerk und Dienstleistungsgewerbe, aber auch notwendige Rückführungen von Investitionen für die Netzinfrastruktur einkalkuliert.
Weil erklärte weiter: "Die Änderungsvorschläge der Bundesratsausschüsse bringen wichtige Verbesserungen. Sie reichen aber nicht aus, um zu verhindern, dass die Mehrheit der kommunalen Netzbetreiber mittelfristig in eine dramatische wirtschaftliche Schieflage gerät." Er begründete dies damit, dass ein wichtiger Kritikpunkt des VKU bislang unberücksichtigt geblieben sei. Auch für frühere Investitionen in die Netze, sogenannte ererbte Kosten, würden Effizienzvorgaben gemacht, obwohl diese nachträglich von den Unternehmen nicht mehr beeinflusst werden könnten. "Das muss doch jedem einleuchten, dass vor langer Zeit getätigte Investitionen in die Netze nicht reversibel sind, da Strom- und Gasnetze im Durchschnitt eine Nutzungsdauer von 40 Jahren aufweisen", so Weil.
Im Ergebnis führe dies dazu, dass der Druck auf die tatsächlich beeinflussbaren operativen Kosten enorm steige. Selbst wenn alle Möglichkeiten für den Abbau von Personal und die Einschränkung von Investitionen genutzt würden, sei daher ein wirtschaftlicher Netzbetrieb mittelfristig nicht mehr möglich. Dies hätten Berechnungen des VKU ergeben. Damit werde zugleich kommunales Vermögen in großem Stil entwertet und vernichtet. "Es kann nicht im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs sein, wenn viele Stadtwerke aufgeben müssen. Die einzig ernst zu nehmenden Wettbewerber der großen Konzerne würden aus dem Markt gedrängt", warnte der VKU-Präsident. Er betonte, dass die kommunalen Netzbetreiber bereit seien, auch in Zukunft die Effizienz in den Netzen zu steigern. Es gehe ihnen um eine faire Ausgestaltung der Anreizregulierung, die ausreichend Chancen für den Erhalt der bisherigen Leistungs- und Investitionsfähigkeit biete.
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