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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

VKU zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
KWK-Förderung im Interesse des Klimaschutzes optimal gestalten

Berlin (ots)

"Wir appellieren an die Politik, die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung optimal auszugestalten, damit die Potenziale für den Ausbau und die Modernisierung umfassend erschlossen werden. Die Förderung der KWK ist eine der kosteneffizientesten Maßnahmen zur Minderung der CO2-Emissionen." Das erklärte Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), anlässlich der heute stattfindenden Bundestags-Anhörung zur Novellierung des KWK-Gesetzes. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält nach Ansicht des VKU bereits gute Voraussetzungen für den Ausbau der kommunalen Kraft-Wärme-Kopplung, ist aber in einigen Punkten noch verbesserungsfähig.

Erhöhung der Förderobergrenze

Die Stadtwerke dringen auf verlässliche Förderbedingungen. Wenn sie mit der Kürzung von KWK-Zuschlägen rechnen müssen, weil die jährliche Obergrenze von 750 Mio. Euro überschritten ist, werden Investitionen in Frage gestellt. Deshalb plädiert der VKU für eine Anhebung der jährlichen Förderobergrenze auf 950 Mio. Euro wie vom Bundesrat vorgeschlagen. Außerdem sollte es bei einem Unterschreiten der Fördergrenze möglich sein, die Differenzbeträge ins nächste Jahr zu übertragen.

Förderung von Modernisierungen auch unterhalb der Schwelle von 50 % der Neuerrichtungskosten Die Modernisierungspotentiale sollten so weit wie möglich erschlossen werden. Deshalb tritt der VKU dafür ein, dass Modernisierungen auch dann gefördert werden, wenn ihre Kosten weniger als 50 % der Neuerrichtung betragen.

"Gelingt es, den Gesetzentwurf der Bundesregierung an entscheidenden Stellen nachzubessern," so Hauptgeschäftsführer Reck, "sind von den kommunalen Unternehmen umfangreiche Investitionen in die Modernisierung und den Ausbau der KWK sowie die Nah- und Fernwärmenetze zu erwarten."

Pressekontakt:

Rosemarie Folle
Fon: 0170/858 0 208

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